Pflegekosten Kanton Aargau erhöht Stundensatz für stationäre Pflege

ga, sda

20.12.2021 - 15:27

Im Kanton Aargau gelten in den kommenden drei Jahren für die Spitalexterne Krankenpflege (Spitex) und für die stationäre Pflegeeinrichtungen höhere Stundenansätze. Das hat der Regierungsrat entschieden. (Symbobild)
Im Kanton Aargau gelten in den kommenden drei Jahren für die Spitalexterne Krankenpflege (Spitex) und für die stationäre Pflegeeinrichtungen höhere Stundenansätze. Das hat der Regierungsrat entschieden. (Symbobild)
Keystone

Im Kanton Aargau steigt der Stundensatz für stationäre Pflegeeinrichtungen per Anfang des neuen Jahres um 2,4 Prozent auf 68.50 Franken. Der Regierungsrat begründet die Erhöhung um 1,60 Franken mit der Kostensteigerung. Der neue Stundensatz gilt für die kommenden drei Jahre.

Gemäss Pflegegesetz erlässt der Regierungsrat eine kantonale Tarifordnung mit Normkosten. Basis dazu bilden die von den stationären und ambulanten Leistungserbringern eingereichten Kostenrechnungen.

Aufgrund der Datengrundlage sei der Regierungsrat zum Schluss gekommen, dass Anpassungen an der seit 1. Januar 2020 geltenden Tarifordnung angezeigt seien, teilte die Staatskanzlei Aargau am Montag mit.

Der Normkostensatz pro Pflegestunde für die stationären Pflegeeinrichtungen und für die Einrichtungen für Tages- oder Nachtstrukturen steigt von derzeit 66.90 Franken auf 68.50 Franken.

Höherer Stundenansatz für Spitex

Der Regierungsrat erhöhte zudem den Normkostensatz pro Stunde für die Inhouse-Spitex um durchschnittlich 6.30 Franken und für die selbständig tätigen Pflegefachpersonen um durchschnittlich 9.90 Franken.

Auch die neuen ambulanten Tarife sind vom 1. Januar an in Kraft. Die Krankenversicherer, die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Gemeinden bezahlen die Pflegekosten.

Der Bund hat die Vergütung des Pflegematerials aus der Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) per 1. Oktober 2020 im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) neu geregelt. Seit diesem Datum werden die Kosten für das Pflegematerial grundsätzlich wieder von den Krankenversicherern getragen.

ga, sda