Grosser Rat AG Kanton Aargau kann Steuervorlage 17 definitiv umsetzen

SDA

17.9.2019 - 10:55

Der Kanton Aargau kann die Steuervorlage 17 des Bundes auf kantonaler Ebene definitiv umsetzen. Das Kantonsparlament hiess am Dienstag die Änderungen des kantonalen Steuergesetzes auch in zweiter Lesung klar mit 91 zu 29 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.

Inhaltlich wurden gegenüber der ersten Lesung vom 7. Mai keine Änderungen mehr vorgenommen. Die Regierung hatte auf Anregung der grossrätlichen Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben lediglich drei formelle Korrekturen am Gesetzestext angebracht.

Zudem hatten Regierung und Kommission im Vorfeld der zweiten Lesung Unklarheiten bezüglich der Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwand ausgeräumt. Dies Höhe dieser Abzüge liegt im Ermessen des Kantons, da der Bund keine entsprechenden Vorgaben macht.

Die Kommission habe positiv zur Kenntnis genommen, dass die Regierung nach dem erfolgreichen Abschluss der Sanierung des Staatshaushaltes und wenn es die konjunkturellen Rahmenbedingungen zuliessen, die Gewinnsteuersätze senken wolle, sagte Kommissionspräsident Patrick Gosteli (SVP).

Von Seiten der Grüne und der SP, die in der ersten Lesungen mit ihren Anträgen gescheitert waren, hiess es, man habe sich eine verbesserte Vorlage gewünscht. Dennoch wollten die Grünen und die SP im Rahmen der zweiten Lesung keine neuen Anträge einreichen.

Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) bezeichnete die Vorlage als echten Kompromiss. Sie bringe keine Erhöhung der Steuern, dafür Abzugsmöglichkeit für innovative Unternehmen. Dazu sei die Vorlage saldoneutral.

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hatte bei der ersten Lesung mit 99 zu 25 Stimmen bei 12 Enthaltungen beschlossen, die kantonalen Gewinnsteuern für Unternehmen nicht zu senken. Die Unternehmen können jedoch Forschungsaufwendungen zusätzlich abziehen.

Die Dividendenbesteuerung wird von derzeit 40 Prozent auf das vom Bund vorgesehene Minimum von 50 Prozent erhöht. Die in der Vorlage des Bundes vorgesehenen Instrumente wie Patentbox sowie der Abzug der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden im Aargau voll gewährt.

Dies führt zu Mindereinnahmen von 40 Millionen Franken, die der Bund dem Kanton jedoch ausgleicht. Das revidierte Steuergesetz soll wie vom Bund verlangt am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Ein Referendum wurde bisher nicht angekündigt.

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