Coronavirus – Aargau Kantonsspital Aarau schränkt Besuche ein

mk, sda

19.1.2021 - 15:17

Ab dem vierten Tag des Aufenthalts im Kantonsspital Aarau ist eine bestimmte Person als Besucherin oder Besucher zugelassen. (Archivbild)
Ab dem vierten Tag des Aufenthalts im Kantonsspital Aarau ist eine bestimmte Person als Besucherin oder Besucher zugelassen. (Archivbild)
Keystone

Das Kantonsspital Aarau (KSA) schränkt ab Mittwoch wegen der Corona-Pandemie die Besuche ein. Neu gilt in den ersten drei Tagen des Spitalaufenthalts ein Besuchsverbot.

Vom Verbot ausgenommen seien Eltern von hospitalisierten Kindern, Partner von Gebärenden und nahe Angehörige von sterbenden Menschen oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten, teilte das KSA am Dienstag mit. Ab dem vierten Tag ihres Aufenthalts dürfen alle Patienten zwischen 14.00 und 20.00 Uhr eine erwachsene Person empfangen. Diese muss namentlich bestimmt werden und erhält einen Besucherpass.

Die neuen Vorschriften seien in Absprache mit dem Kanton getroffen worden und würden bis auf Weiteres gelten, schrieb das KSA weiter. Bisher durften Patienten im KSA pro Tag maximal einen Besucher empfangen.

Im Kantonsspital Baden und in der Hirslanden-Klinik Aarau gelten laut dem KSA ähnliche neue Regelungen. Im Spital Zofingen bestehe weiterhin ein generelles Besuchsverbot.

Angehörige von nicht ansprechbaren Patienten im KSA werden kontaktiert, damit auch sie einen Besucherpass für eine Person beantragen können. Für ambulante Patienten ändert sich laut Mitteilung des KSA nichts: Empfohlen werde weiterhin, das Spital ohne Begleitperson zu besuchen. Wer unterstützungsbedürftig sei, dürfe jedoch von einer Person begleitet werden.

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