Sans-Papiers Kein Verzicht auf Strafverfahren bei Sans-Papiers-Härtefällen

SDA

12.6.2020 - 15:46

Basel-Stadt will anders als Genf nicht auf Strafverfahren bei der Behandlung von Sans-Papiers-Härtefällen verzichten. Das Basler Appellationsgericht hatte im Februar eine förmliche Einstellung solcher Verfahren als Ausweg vorgebracht.

Die Basler Regierung attestiert dem Kanton Basel-Stadt eine sehr liberale Praxis bei der Behandlung von Härtefallgesuchen von Sans-Papiers, wie sie in einer Stellungnahme auf einen breit unterstützten Vorstoss aus dem Grossen Rat schreibt. In den letzten sechs Jahren seien 36 von 40 Härtefallgesuchen mit Antrag auf Bewilligung an das Staatssekretariat für Migration geleitet worden. Die vier restlichen Gesuche seien noch in Bearbeitung.

Laut Regierung orientiert sich die Basler Praxis eng an derjenigen des Kantons Genf, der bei der Regularisierung des Aufenthaltsstatus von Sans-Papiers eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Diese «Operation Papyrus» genannte Aktion diente auch den Unterzeichnern des Basler Vorstosses als Vorbild.

Anders als Genf sieht die Basler Regierung nun aber mangels bundesrechtlicher Grundlage keine Möglichkeit, bei der Behandlung von Härtefallgesuchen auf ein strafrechtliches Verfahren zu verzichten. Sans-Papiers müssen sich also auf ihrem Weg zur Regularisierung wegen rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung strafrechtlich verantworten.

Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement habe sich beim Eidgenössischen Justiz-und Polizeidepartement dafür eingesetzt, einen Verzicht auf Strafe im Ausländer und Integrationsgesetz als Ausnahmebestimmung zu verankern, schreibt die Regierung weiter. Der Vorschlag habe aber kein Gehör gefunden.

Gericht befand «fehlendes Strafbedürfnis»

Nun hatte das Basler Appellationsgericht als zweite Gerichtsinstanz im Kanton Mitte Februar in einem konkreten Fall entschieden, dass in solchen Härtefällen wegen eines «fehlenden Strafbedürfnisses» zwingend auf eine Bestrafung verzichtet werden müsse. Bereits die Staatsanwaltschaft hätte das Strafverfahren deswegen von sich aus einstellen können, hatte das Gericht befunden.

Die Staatsanwaltschaft möchte sich nun aber rechtlich abschliessend absichern und hat das Urteil des Appellationsgericht ans Bundesgericht weitergezogen. Sie wolle in dieser bisher letztinstanzlich nicht geklärten Frage einen höchstrichterlichen Entscheid erwirken, schreibt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von Keystone-SDA.

Das bewegt auch die Regierung dazu, zum Vorstoss noch nicht endgültig Stellung zu nehmen. Dem Grossen Rat beantragt sie, den Vorstoss stehen zu lassen.

Zurück zur Startseite