EnergieKeine Solarstrom-Pflicht für Neubauten im Aargau
roch, sda
14.7.2023 - 12:08
Mit angepassten Vorschriften will die Aargauer Regierung klimapolitische Ziele erreichen und die Versorgungssicherheit stärken. Nachdem das Volk 2020 ein neues Energiegesetz knapp ablehnte, unterbreitet der Regierungsrat dem Parlament nun eine neue Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes.
14.07.2023, 12:08
SDA
Die kantonale Energiepolitik stehe auf drei Säulen, teilte der Regierungsrat am Freitag mit: Dem Förderprogramm Energie im Gebäudebereich, der Solaroffensive sowie einer schlanken Teilrevision des Energiegesetzes, die nun vom Regierungsrat zuhanden des Grossen Rats verabschiedet wurde.
Nach dem Volks-Nein zur Revision des Energiegesetzes im 2020 habe das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) einen Runden Tisch «Energie» mit Vertretungen aller Fraktionen des Grossen Rats organisiert sowie Gespräche mit Vertretern von Verbänden und Branchen geführt.
Die Ergebnisse seien in den neuen Vorschlag eingeflossen, ebenso die unbestrittenen Elemente der abgelehnten Vorlage. Nach der öffentlichen Anhörung im Sommer 2022 hält der Regierungsrat nun praktisch unverändert an diesem Vorschlag fest, mit einer Ausnahme: Hauseigentümer, die ihre Heizung ersetzen, soll neu drei Jahre Zeit erhalten, um die Vorgabe von höchstens 90 Prozent nicht erneuerbarer Energie zu erreichen. In der Anhörungsvorlage war der Beginn der nächsten Heizperiode als Frist vorgesehen.
Härtefallregel bei Heizungsersatz
Auf ein Verbot fossiler Energieträger verzichtet der Kanton. Lediglich 10 Prozent müssen bei einem Heizungsersatz durch Ersatzmassnahmen bereitgestellt werden. Das kann geschehen durch (auch bereits getätigte) Effizienzmassnahmen, alternative Technologien oder durch die Beimischung von Biogas, falls etwa Erdgas verwendet wird. Zudem ist bei einem Heizungsersatz eine Härtefallregelung vorgesehen, um weniger vermögende Hausbesitzer finanziell zu entlasten.
Anders als in der 2020er-Vorlage verzichtet der Regierungsrats im neuen Vorschlag auf die Pflicht einer Eigenstromproduktion auf Neubauten. Dagegen sieht er in Wohnbauten eine Ersatzpflicht bestehender zentraler Elektro-Wasserboiler innert einer Frist von 15 Jahren vor.
Einfaches Meldeverfahren für Wärmepumpen
Für Luft/Wasserwärmepumpen soll das Baubewilligungsverfahren durch ein einfaches Meldeverfahren ersetzt werden. Auf eine Sanierungspflicht für Elektroheizungen wird verzichtet. Eigentümer von Gebäuden mit elektrischen Widerstandsheizungen müssen allerdings einen Gebäudeenergieausweis(GEAK Plus) erstellen lassen. Damit sollen sie Klarheit über die Kosten und mögliche Alternativen erhalten und damit der Umstieg gefördert werden. Die Teilrevision des Energiegesetzes wird voraussichtlich im dritten Quartal 2023 in erster Lesung im Grossen Rat behandelt.
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