BahnKeine Züge wegen Lokführer-Mangels: Aargau sind die Hände gebunden
ga, sda
13.11.2020 - 11:00
Bei den Ausfällen von SBB-Zugsverbindungen wegen Lokführer-Mangels sind dem Aargauer Regierungsrat die Hände weitgehend gebunden. Abklärungen werden gemäss Regierungsrat zeigen, ob wegen des Nichteinhaltens von Vereinbarungen finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden können.
Die Zugsausfälle seien in der bisherigen Geschichte der SBB einmalig und die negativen Auswirkungen seien noch nicht absehbar, schreibt der Regierungsrat in den am Freitag veröffentlichten Antworten zu drei Interpellationen aus den Reihen von FDP, CVP und SP.
Die SBB hätten zwar für die meisten Zugsausfälle Bahnersatzbusse organisiert. Daher seien zumindest die Reiseketten sichergestellt. Die Reisezeiten hätten sich zum Teil jedoch deutlich verlängert.
Wenn ab dem Fahrplanwechsel vom kommenden 13. Dezember wieder sämtliche Züge verkehrten, seien die Auswirkungen kurzfristig. Man erwartete nur «geringe negative Langzeitwirkungen für die betroffenen Gebiete».
Unter anderem ist der Bahnbetrieb der S28 Zofingen-Suhr-Lenzburg ("Nazeli") seit dem 7. September eingestellt. Es gibt ein Busverbindung. Am Samstag und Sonntag fällt die S29 Sursee-Olten-Aarau-Turgi aus. Teilweise rollen auch die Züge der S42 Muri-Zürich sowie der IR36 «Flugzug» Basel-Fricktal-Zürich Flughafen nicht.
Keine Mehrkosten für Kanton
Der Angebotsabbau der SBB widerspreche zahlreichen Verpflichtungen, hält der Regierungsrat fest. Es gehe um die Fahrplan- und Beförderungspflicht sowie um abgeschlossene Verträge (Angebotsvereinbarungen zwischen Bund/Kantonen und den SBB).
Der rechtliche und finanzielle Umgang in diesem erstmaligen Vorfall sei Gegenstand der laufenden Abklärungen von Bund und Kantonen. Normalerweise würden den Transportunternehmen für bestellte Leistungen Abgeltungen bezahlt. Diese berechneten sich aus den im Voraus prognostizierten Betriebskosten abzüglich der erwarteten Einnahmen.
Das dringliche Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise sieht vor, dass den Unternehmen im Jahr 2020 die Defizite nach Abzug der gesetzlichen Reserven entschädigt werden.
Da für die gestrichenen Leistungen kein Aufwand entsteht, werden diese auch nicht durch die Besteller mitfinanziert. Zudem hat das Bundesamt für Verkehr bereits entschieden, dass Busersatzleistungen nicht abgeltungsberechtigt sind und somit durch die SBB zu bezahlen sind, wie der Regierungsrat in den Stellungnahmen erläutert.
«Gravierende Managementfehler»
Wie es zur aktuellen Situation gekommen ist, dass die SBB als Transportunternehmen in ihrem Kernbereich derart erschüttert werden, hat gemäss Regierungsrat «sehr viele Gründe». Nachvollziehbar sei der Ausbildungsrückstand bei den Lokomotivführern wegen der Corona-Krise. Es gebe jedoch auch «gravierende Managementfehler».
Im Nachgang zu dieser Krise müsse eine gründliche Analyse durch die SBB zuhanden des Bundes und der Kantone Klarheit schaffen, wie es zu diesem Lokpersonalmangel gekommen sei und welche Massnahmen ergriffen werden müssten.
Der Kanton Aargau werde sich, wie die übrigen Kantone als Besteller der Leistungen im Regionalverkehr, über das Organ der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) aktiv einbringen, hält der Regierungsrat fest.
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