Grosser Rat AG Kleine Gesetzesänderung im Aargau: 20 Millionen Franken plus

ga, sda

30.8.2022 - 14:42

Eine kleine Änderung im Aargauer Steuergesetz bringt dem Kanton und den Gemeinden zusätzlich 20 Millionen Franken in die Kasse. Es geht um die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung, die im Zusammenhang mit der OECD-Mindestebesteuerung für grosse Unternehmen im Ausland steht. (Symbolbild)
Eine kleine Änderung im Aargauer Steuergesetz bringt dem Kanton und den Gemeinden zusätzlich 20 Millionen Franken in die Kasse. Es geht um die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung, die im Zusammenhang mit der OECD-Mindestebesteuerung für grosse Unternehmen im Ausland steht. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Aargau hat sich mit einer kleinen Änderung des Steuergesetzes im kommenden Jahr zusätzliche 20 Millionen Franken gesichert. Es geht um die ausländische Hinzurechnungsbesteuerung für grosse internationale Unternehmen als Folge der OECD-Mindestbesteuerung.

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Das Kantonsparlament hiess die Anpassung des kantonalen Steuergesetzes am Dienstag einstimmig gut. Das Gesetz soll per Anfang 2023 in Kraft treten. Der Regierungsrat erhielt im Grossen Rat Lob dafür, dass er selbst gehandelt und eine Vorlage präsentiert habe.

Die neue Bestimmung ermöglicht im Einzelfall eine Gewinnsteuersatzerhöhung für die im Aargau ansässigen Geschäftseinheiten von international tätigen Konzernen auf ein OECD-konformes Besteuerungsniveau von 15 Prozent.

Die betroffenen Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro bezahlen mit der vorgeschlagenen Regelung insgesamt gleich viel Steuern. Die Differenz zwischen der aargauischen Gewinnsteuer und der ausländischen Mindeststeuer wird damit nicht im Ausland erhoben – sondern sie fliesst in die Aargauer Staatskasse.

Der Regierungsrat erwartet, dass der Kanton in der Steuerperiode 2023 rund 14 Millionen Franken und die Gemeinden 6 Millionen Franken zusätzlich an Steuern einnehmen werden. Ab 2024 fällt keine Gewinnhinzurechnungssteuer mehr an. Eine schweizerische Lösung zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung soll nämlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Auch andere Kantone

Die Kantone Zug, Waadt, Luzern, Schwyz, Graubünden und Thurgau kennen gemäss Regierungsrat bereits eine entsprechende Gesetzesregelung.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) führt neue Regeln gegen Steuervermeidung ein. Diese sehen vor, dass Gewinne von niedrig besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften im Land der Muttergesellschaft höher besteuert werden, sofern der Mindestbesteuerungssatz von 15 Prozent unterschritten wird.

Weil die neue OECD-Mindestbesteuerung bereits per 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, wollte der Aargauer Regierungsrat für das kommende Jahr vorsorgen.