Grosse Rat AG Kleiner Diebstahl: Aargauer Parlament lehnt Einbürgerungsgesuch ab

ga, sda

14.6.2022 - 10:59

Als Jugendlicher stahl ein Ausländer in einem Warenhaus ein paar Sachen im Wert von 122.90 Franken und musste eine Busse bezahlen. Das Aargauer Parlament lehnte deshalb das Einbürgerungsgesuch ab. (Symbolbild)
Als Jugendlicher stahl ein Ausländer in einem Warenhaus ein paar Sachen im Wert von 122.90 Franken und musste eine Busse bezahlen. Das Aargauer Parlament lehnte deshalb das Einbürgerungsgesuch ab. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Aargau wird ein junger Ausländer nicht eingebürgert. Er hatte wegen drei Ladendiebstählen im Wert von 122,90 Franken eine Busse von 100 Franken bezahlen müssen. Deshalb lehnte der Grosse Rat das Gesuch am Dienstag nach zusätzlicher Prüfung mit 74 zu 50 Stimmen ab.

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SVP, FDP und grosse Teile der Mitte lehnten das Gesuch ab, die SP sprach sich für die Einbürgerung aus. Das Verhalten des Jugendlichen sei «respektlos und frech», hiess es bei der FDP. Mehrfacher Diebstahl sei keine Bagatelle, hielt die SVP fest.

Die SP bezeichnete die Ablehnung des Gesuchs als «nicht verhältnismässig». Der Antragsteller könne eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen. Es gehe um Rechtsgleichheit.

Die Gemeinde hatte dem Gesuchsteller im Dezember 2020 das Gemeindebürgerrecht zugesichert. Bei den nachfolgenden Abklärungen auf Kantonsebene wurde festgestellt, dass der junge Ausländer wegen Übertretung einen Eintrag vom Juli 2021 bei der Jugendanwaltschaft hat.

Es handelt sich dabei gemäss Urteil der Jugendanwaltschaft um geringfügigen Diebstahl in mehrfacher Begehung, wie aus dem Bericht der grossrätlichen Einbürgerungskommission hervorgeht.

Der junge Ausländer, der eine Lehre als Polymechaniker absolviert, war im Frühjahr 2021 bei einem Warenhausdiebstahl erwischt worden. Er stahl einen USB-Netzadapter im Wert 19.95 Franken sowie ein Herrenhemd im Wert von 34.95 Franken. Er wurde von der Polizei erwischt.

Er gab an, bereits an zwei Tagen zuvor je ein T-Shirt im Wert von 34 Franken ohne Bezahlung mitgenommen zu haben. Der Gesuchsteller wurde mit einer Busse von 100 Franken sanktioniert. Das Warenhaus machte eine Umtriebsentschädigung von 150 Franken geltend und sprach ein Hausverbot für die Dauer von drei Jahren aus.

Parlament machte zusätzliche Abklärungen

Aus diesem Grund sprach sich die Einbürgerungskommission des Grossen Rates, die jeweils die positiven Einbürgerungen der Gemeinden prüfen muss, gegen die Gutheissung des Gesuchs aus. Der Entscheid fiel mit vier gegen drei Stimmen bei einer Enthaltung.

Das Parlament beschloss im vergangenen März auf Antrag der SP-Fraktion, dieses Gesuch an sich zu ziehen und ganz genau zu prüfen. Die Kommission kam per Stichentscheid des Präsidenten Mallien Sander (GLP) zum Schluss, dass die Ablehnung der Einbürgerung unverhältnismässig wäre. Die Mehrheit des Grossen Rats sah das nun anders.