Grosser Rat BS Knapper Kommissionsentscheid für Lohngleichheitsanalysen in Basel

dosp, sda

4.10.2024 - 16:11

Uneinigkeit über die Kompetenz des Kantons Basel-Stadt, ein eigenes Lohngleichheitsanalysen-Gesetz zu erlassen. (Archivbild vom Basler Frauenstreiktag 2023)
Uneinigkeit über die Kompetenz des Kantons Basel-Stadt, ein eigenes Lohngleichheitsanalysen-Gesetz zu erlassen. (Archivbild vom Basler Frauenstreiktag 2023)
Keystone

Die vorberatende Basler Grossratskommission hat sich mit knapper Mehrheit für ein neues Gesetz für Lohngleichheitsanalysen für Firmen ab 50 Mitarbeitende ausgesprochen. Vorangegangen waren zwei Rechtsgutachten, welche zu unterschiedlichen Schlüssen kamen, ob der Kanton über die Kompetenz für ein solches Gesetz verfügt oder nicht.

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Der am Freitag veröffentlichte Entscheid der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) fiel mit sieben zu sechs Stimmen. Die Diskussion habe sich vor allem um die Fragen bewegt, ob ein solches Gesetz nötig sei oder ob der Kanton damit seine Kompetenzen überschreite, heisst es.

Auf Bundesebene gilt die Pflicht für Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden. Die Forderung, die Minimalgrenze im Kanton Basel-Stadt auf 50 Mitarbeitende zu senken, hat die SP mit einer Motion eingebracht. Damit würde der Kanton Basel-Stadt über eine strengere Gesetzesregelung verfügen als der Bund.

Gemäss Gesetzesentwurf wären die Firmen verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

Der Arbeitgeberverband und mit ihm Parlamentarierinnen und Parlamentarier der bürgerlichen Fraktionen stellten sich auf den Standpunkt, dass der Arbeitnehmerschutz ausschliesslich in Bundeskompetenz liege und der Kanton diesbezüglich keine Kompetenzen zum Erlass eines eigenen Gesetzes habe.

Sie liessen diese These durch ein Rechtsgutachten von Rechtsprofessor Felix Uhlmann von der Universität Zürich und der Arbeitsrechtlerin Regula Hinderling untermauern. In einer rechtlichen Stellungnahme kam das Generalsekretariat des Basler Präsidialdepartements indes zum Schluss, der Erlass des kantonalen Gesetzes sei nicht im Widerspruch zu höherrangigem Recht und der Kanton überschreite damit seine Kompetenzen nicht.

Der Bericht der Kommission und der Gesetzesentwurf geht nun zur Beratung an den Grossen Rat.