Das Basler Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) hat eine Kollektiv-Einsprache von Mietern gegen das Umbaugesuch für zwei Wohnhochhäuser am Basler Schorenweg abgewiesen. Das Bauprojekt sorgte für Schlagzeilen, weil knapp 200 Mietparteien von einer Massenkündigung betroffen sind.
Zwölf der betroffenen Mietparteien hatten unterstützt durch den Basler Mieterinnen- und Mieterverband (MV) Einsprache gegen das im März publizierte Baugesuch erhoben. Anlass ist die geplante Gesamtsanierung der beiden 1958 und 1961 erstellten 17-geschossigen Hochäuser mit insgesamt 196 Wohnungen.
Hauptpunkte der Einsprache betrafen die vorgesehenen Änderungen der Wohnungsgrundrisse aufgrund «heutiger Wohnbedürfnisse» und «unverhältnismässige Sicherheitsmassnahmen» in den Bereichen Brand- und Erdbebenschutz. Letzteres ist auch der eigentliche Grund, warum die Mieterinnen und Mieter während des Umbaus nicht in den Wohnungen verbleiben können.
Das BGI wies mit dem am 4. Oktober versandten Entscheid alle Einsprachen ab. Mit Bezug auf Beurteilungen durch die Feuerpolizei des Kantons Basel-Stadt und ein privates Gutachterbüro wurde festgestellt, dass durch die geplanten Umbaumassnahmen ein «wesentlicher und trotzdem verhältnismässiger Beitrag» zur Verbesserung des Brand- und Erdbebenschutzes erreicht werde.
Wohnschutz-Kriterien reichen nicht aus
Auch Einwände in Bezug auf das im Juni 2018 durch mehrere Volksinitiativen bekräftigte öffentliche Interesse am Erhalt von bezahlbarem Wohnraum, schlug das BGI aus. Die «rechtlich noch nicht hinreichend konkretisierten Kriterien des Wohnschutzes» in der Kantonsverfassung reichten nicht aus, um das Baugesuch als «rechtsmissbräuchlich oder schikanös» zu taxieren.
Für den Mieterinnen- und Mieterverband ist dieser abschlägige Entscheid nicht überraschend, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. An einer Mieterversammlung werde man entscheiden, ob die Kollektiv-Einsprache an die nächsten Instanzen weitergezogen werde.
Parallel zur Einsprache gegen das Baugesuch ist ein mietrechtliches Kündigungsschutzverfahren eingeleitet worden. Dieses sei gegenwärtig auf Begehren der Liegenschaftsverwaltung sistiert, schreibt der MV. Man versuche, das Verfahren auf dem Verhandlungsweg zu lösen.
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