Gesundheitsversorgung Kommission erachtet Strafanzeige gegen UKBB in Basel als unnötig

scmi, sda

7.12.2023 - 11:07

Das Kinderspital beider stand unnötigerweise in den Schlagzeilen - zu diesem Schluss kommt die zuständige Geschäftsprüfungskommission. (Archivbild)
Das Kinderspital beider stand unnötigerweise in den Schlagzeilen - zu diesem Schluss kommt die zuständige Geschäftsprüfungskommission. (Archivbild)
Keystone

Die Strafanzeige gegen das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) wegen angeblich frisierter Leistungserfassung war «übertrieben und unnötig». Zu diesem Schluss kommt die zuständige Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommision IGPK UKBB. Allerdings sieht sie technischen Optimierungbedarf bei der Verrechnung medizinischer Leistungen.

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Die Subkommission der IGPK UKBB hat die Untersuchung der Vorwürfe aus dem Jahr 2020 abgeschlossen, wie es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag heisst. Sie kommt zum Schluss, dass keine kriminellen Handlungen vorlagen und nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft bereits zu einem frühen Zeitpunkt über eine Nichtannahme verfügte.

Der «Aktionismus» im Nachgang an das «Whistleblowing» sei übertrieben gewesen und hätte den Fall «unnötigerweise erst ins Rollen gebracht», schreibt die Kommission. Die Angelegenheit hätte intern gelöst werden müssen. Dies hätte dem UKBB die negativen Schlagzeilen und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern die hohen Kosten von über 2 Millionen Franken erspart, wie es in der Mitteilung heisst.

Akteneinsicht soll erschwert worden sein

Gleichzeitig kritisiert die IGPK, dass ihr Akteneinsicht erschwert worden sei. Erst nach schriftlicher Anfrage an das Basler Gesundheitsdepartement sei ihr diese gewährt worden. Dies sei ein unübliches Vorgehen und widerspreche dem Auftrag der Kommission als Oberaufsichtsbehörde, heisst es weiter.

Im März 2021 reichten die Gesundheitsdirektoren der Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Strafanzeige gegen das UKBB ein. Es bestand der Verdacht, dass das Spital für einen Teil von Leistungen im ambulanten Bereich über einen Zeitraum von zwei Jahren zu viel Geld verrechnet zu haben. Das UKBB bestritt diese Vorwürfe, stoppte aber die beanstandete technische Korrektur der Leistungserfassung.