Der Aargauer Grosse Rat soll zunächst einen Kredit von 150 Millionen Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie bewilligen. Das beantragen zwei Parlamentskommissionen. Der Regierungsrat will dagegen einen Kredit von 300 Millionen Franken.
Bis Anfang Juni sei nur einer kleiner Teil der vorzeitig freigegebenen 150 Millionen für das Massnahmenpaket Wirtschaft bezogen worden, teilte die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) am Donnerstag mit.
Eine Mehrheit der KAPF und der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) kam jeweils zum Schluss, dass aufgrund der aktuellen Einschätzung der Lage ein Verpflichtungskredit für das Massnahmenpaket von 150 Millionen Franken genüge.
«Aufgrund der aktuellen Lage und mit Blick auf den Finanzhaushalt wird die Bindung von finanziellen Mitteln in der Höhe von 300 Millionen Franken als nicht zielführend erachtet», heisst es in der Medienmitteilung weiter.
Der Regierungsrat hatte beim Parlament beantragt, für das Massnahmenpaket Wirtschaft einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 300 Millionen Franken als Kostenrahmen zu bewilligen.
Konkret soll das Parlament zunächst einen Nachtragskredit für den Aufgabenbereich «Arbeitssicherheit und arbeitsmarktliche Integration» von 190 Millionen Franken sprechen. Die zuständige Parlamentskommission bewilligte bereits 150 Millionen.
Das Parlament soll zudem für das Massnahmenpaket Kultur einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 17,48 Millionen Franken freigeben. Der Bund wird rund 8,7 Millionen Franken beisteuern. Im Detail soll der Grosse Rat im Aufgabenbereich «Kultur» ein Nachtragskredit von 8,74 Millionen Franken sprechen.
Krise abfedern
Das Massnahmenpaket soll gemäss Regierungsrat mithelfen, die sich anbahnende Krise der Unternehmen und Kulturinstitutionen im Kanton abzufedern. Die Hilfe solle ergänzend zu den Bundesmassnahmen greifen.
Die Mittel seien so bemessen, dass die Nachhaltigkeit der Kantonsfinanzen erhalten bleibe. Ein verantwortungsvolles Agieren sei auch angesichts des aktuellen Konjunktureinbruchs mit entsprechenden Auswirkungen auf den Staatshaushalt unabdingbar.
Je nach weiterer Entwicklung der Corona-Pandemie könne sich der Handlungsbedarf rasch verändern. Ob und inwiefern eine zweite Etappe mit zusätzlichen Finanzmitteln notwendig sein werde, könne aus heutiger Sicht noch nicht abgeschätzt werden, hält der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat fest.
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