Detailhandel Kontrolle: Nur ein Basler Quartierladen verkaufte Lachgas

chhi, sda

26.11.2021 - 15:43

Mit Lachgas werden beispielsweise Ballone gefüllt. Dasselbe Gas dient aber auch als Droge. Der Verkauf von Lachgas zum Inhalieren ist in der Schweiz verboten. (Symbolbild)
Mit Lachgas werden beispielsweise Ballone gefüllt. Dasselbe Gas dient aber auch als Droge. Der Verkauf von Lachgas zum Inhalieren ist in der Schweiz verboten. (Symbolbild)
Keystone

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat diese Woche 31 Quartierläden auf den Verkauf von illegalem Lachgas zur Inhalation kontrolliert. Nur ein Laden gab die Ware ab. Andere Läden hatten sie schon vor den Kontrollen aus dem Sortiment entfernt.

26.11.2021 - 15:43

Das Laboratorium habe Hinweise erhalten, dass Quartierläden Lachgas zum Inhalieren verkaufen würden, was verboten sei, heisst es in der Mitteilung des Gesundheitsdepartements vom Freitag. Deshalb hätte das Laboratorium letzten Mittwoch und Donnerstag 31 Quartierläden kontrolliert. Ein Laden sei beanstandet und mit einem sofortigen Verkaufsverbot belegt worden.

In 26 Läden hätten sich keine Hinweise auf Lachgasverkauf gefunden. Vier Läden gaben laut Mitteilung zu, dass sie zwar Lachgas verkauft hatten, aber inzwischen «eigenständig» darauf verzichteten.

Vor über einer Woche berichteten mehrere Medien, dass der Verkauf von Lachgas zum Inhalieren verboten sei. Dies habe Quartierläden dazu bewogen, die Ware aus den Regalen zu entfernen, heisst es in der Mitteilung. Das Gas werde meist in Druckgasflaschen mit dem Warenzeichen «Exotic Whip» angeboten.

Laboratorium will Lieferanten ermitteln

Gegenüber den Kontrolleuren gaben die betroffenen Quartierladenbesitzer an, sie seien von Händlern angegangen worden. Das kantonale Laboratorium will die Lieferanten ermitteln und rechtlich verfolgen.

Die Kontrollen seien schon vor diesen Medienberichten geplant gewesen, teilte das Basler Gesundheitsdepartement auf Anfrage mit.

Lachgas ist ein Narkosemittel, das in geringen Dosen schmerzstillend wirkt und in hohen Dosen betäubend. Vor allem Jugendliche würden dieses günstige Gas als Droge konsumieren, berichtete die «Basler Zeitung» vor Kurzem. Drogenexperten vermuten, die Droge sei für Jugendliche attraktiv, weil deren Wirkung nur einige Sekunden bis zu wenigen Minuten anhält. In der Schweiz ist der Verkauf von Lachgas zum Inhalieren verboten.

chhi, sda