Landrat BL Landrat passt Bau- und Raumplanungsgesetze an

chhi, sda

15.12.2021 - 17:26

Der Landrat setzt das Bundesgesetz für die Bau- und Raumplanung im Kanton Basel-Landschaft um.
Der Landrat setzt das Bundesgesetz für die Bau- und Raumplanung im Kanton Basel-Landschaft um.
Keystone

Zwei Gesetze für Bauten und Siedlungen hat der Landrat am Mittwoch einstimmig beschlossen. Die Vorgaben hatte der Bund mit dem Raumplanungsgesetz gemacht. Der Kanton hat sie nun umzusetzen.

Keystone-SDA, chhi, sda

Der Landrat stimmte der Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes in der zweiten Lesung mit 77 zu 2 Stimmen zu.

Die Linke befürwortete die Revision mehrheitlich. So fand die Fraktion Grüne /EVP, dass der Kanton etwas machen müsse. Für die SP war das Gesetz allerdings zu «verwässert», um eine Zersiedelung zu vermeiden.

Man sei wieder einmal der letzte Kanton in der Schweiz, der sein Gesetz an die Bundesvorgabe anpasse, sagten mehrere Parteien. FDP und SVP begrüssten, dass eine Enteignung aus dem kantonalen Gesetz gestrichen wurde.

Der Vorsteher der Bau- und Umweltschutzdirektion, Isaac Reber (Grüne) sagte, wenn die Gemeinden ein griffigeres Gesetz vom Kanton wollten, müssten sie dies eben auch anmelden.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Kantone verpflichtet werden, die Siedlungsentwicklung nach Innen zu lenken. Der Landrat unterstützte die sogenannte «Bodenverflüssigung». Dabei will man Landeigentümer, die Bauland horten, dazu bewegen, ihr Grundstück zu überbauen. Das neue Gesetz sieht nun vor, dass Gemeinden bei den Grundeigentümern einen Flächenbeitrag verlangen dürfen, wenn Grundstücke erschlossen sind, der Eigentümer sich jedoch weigert, sein Bauland zu überbauen. Dieser Flächenbeitrag soll die Eigentümer zu einer Überbauung bewegen. Gemeinden könnten sogar einen «Nutzungsbonus» auszahlen, wenn rechtzeitig überbaut wird.

Bauten an Gewässern: nur konservieren erlaubt

Der Landrat stand auch einer zweiten Änderung im Raumplanungs- und Baugesetz positiv gegenüber. Laut Gesetz dürfen Bauten in Gewässernähe künftig zwar noch erhalten und restauriert, aber nicht erweitert werden. Neue Gebäude in Gewässerschutzzonen dürfen nur errichtet werden, wenn sie dem öffentlichen Interesse dienen.

Der Bund verpflichtete im Raumplanungsgesetz die Kantone auch, ihre Gewässer zu schützen. Diese machen aber gemäss Statistik im Kommissionsbericht nur ein Prozent des gesamten Baubestandes aus.