In der Sozialhilfe sollen stark belastete Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft künftig Solidaritätsbeiträge erhalten. Der Landrat hat am Donnerstag den Gegenvorschlag zur Ausgleichs-Initiative verabschiedet.
Die mit dem Gegenvorschlag verbundenen Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes beschloss der Landrat mit 51 zu 32 Stimmen. Dagegen stimmte grossmehrheitlich die SVP. Die FDP-Fraktion war gespalten. Gegner argumentierten etwa, dass das "Problem der Sozialhilfekosten" mit den Beiträgen nicht gelöst werde.
Mit dem Systemwechsel soll die Hilfe für Gemeinden mit hoher Sozialhilfe-Belastung früher als heute mit den Härtebeiträgen einsetzen. Solidaritätsbeiträge sollen jene Gemeinden erhalten, die eine Sozialhilfequote von über 130 Prozent des kantonalen Durchschnitts aufweisen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach der Sozialhilfequote. Gekürzt werden sollen die Beiträge dabei jeweils um zehn Prozent pro 100 Franken Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau. Dies soll sicherstellen, dass nur Gemeinden Solidaritätsbeiträge erhalten, die diese - mit Blick auf ihre Steuerkraft - tatsächlich benötigen.
Belastung von 12.50 Franken pro Einwohner
Zur Finanzierung der Solidaritätsbeiträge sollen alle Gemeinden einen jährlichen Beitrag pro Einwohner leisten. Der Landrat legte diesen bei der ersten Lesung auf zehn Franken fest.
Einen Antrag eines FDP-Landrats in der zweiten Lesung, den Betrag wie ursprünglich von der Finanzkommission vorgeschlagen bei fünf Franken festzusetzen, lehnte das Parlament ab. Der Antragsteller hatte auf die Kostenfolgen für Gebergemeinden verwiesen.
Wie bisher sollen zudem Härtebeiträge ausgerichtet werden. Dazu soll der bestehende Ausgleichsfonds in einen Fonds für den Ressourcenausgleich und einen Härtefonds aufteilt werden. Letzterer soll zu Beginn mit vier Millionen Franken alimentiert werden.
In den Härtefonds sollen die Gemeinden anschliessend pro Jahr maximal 2.50 Franken pro Einwohner einzahlen. Den genauen Betrag soll die Regierung jährlich anhand des zu erwarteten Bedarfs festlegen. Insgesamt würde dies zu einer Belastung aller Gemeinden von maximal 12.50 pro Einwohner und Jahr führen.
Bessere Verteilung der Kosten als Ziel
Die von der Finanzkommission ausgearbeiteten Änderungen des Finanzausgleichsgesetz werden der von elf Gemeinden im März 2016 eingereichten Initiative über den Ausgleich der Sozialhilfekosten gegenübergestellt. Die nicht formulierte Initiative hat eine bessere Verteilung der Kosten im Kanton zum Ziel. Regierung und Landrat lehnen die Initiative ab.
Die Gemeinden argumentieren, dass ihre Sozialhilfekosten trotz zahlreicher Anstrengungen zur Integration von Bezügerinnen und Bezügern laufend stiegen - teils bis über das Doppelte des kantonalen Durchschnitts. Damit könnten mehrere Gemeinden ihre Budgets nicht mehr ausgeglichen gestalten.
Die Initiative schlägt einen von allen Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl gespiesenen Pool für 70 Prozent der Sozialkosten vor. Mit den restlichen 30 Prozent zulasten der Wohnsitzgemeinden soll die kommunale Steuerung erhalten werden. Dies würde gemäss Finanzkommission zu einer Belastung aller Gemeinden von durchschnittlich rund 70 Franken pro Einwohner und Jahr führen.
Erster Gegenvorschlag zurückgewiesen
Einen ersten Gegenvorschlag hatte das Parlament im August 2017 mit Stichentscheid der Landratspräsidentin an die Finanzkommission zurückgewiesen. Der Vorschlag sah eine gesetzlich verankerte tiefere Anforderung zur Gewährung von Härtebeiträgen vor. Opponenten des Vorschlags hatten dem entgegengehalten, dass bei einer Härtefallregelung generell die Hilfe "zu spät" einsetze.
2017 betrug der Nettoaufwand für die Sozialhilfe im Kanton Basel-Landschaft rund 74 Millionen Franken. Insgesamt haben im vergangenen Jahr drei Prozent der Kantonsbevölkerung finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe erhalten.
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