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Raumplanung Landratsfraktionen stützen Änderung bei Gewässerraum-Ausscheidung
Baselbieter Gemeinden sollen den Gewässerraum im Siedlungsgebiet künftig im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung selber ausscheiden. Eine entsprechende Gesetzesänderung war in der ersten Lesung im Landrat am Donnerstag unbestritten.
Änderungsanträge wurden keine gestellt. Einen definitiven Entscheid fällt das Parlament indes erst nach der zweiten Lesung der Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes.
Die von der Regierung vorgeschlagene Änderung ist eine Reaktion auf ein Urteil des Kantonsgerichts vom März 2017 zu einem geplanten Neubau der Psychiatrie Baselland. Das Kantonsgericht hatte die bestehende kantonale Regelung als bundesrechtswidrig qualifiziert. Es fehlte die vom Bundesrecht verlangte Interessensabwägung samt dem Einbezug der Betroffenen.
Mit der geplanten Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes sollen den Bedenken des Kantonsgerichts Rechnung getragen werden. Im Planungsverfahren würden gemäss Landratsvorlage die Betroffenen einbezogen. Andererseits würde den Gemeinden die Planungsautonomie in ihrem Siedlungsgebiet bestmöglich gewahrt.
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