Versuchter Mord im AargauBeschuldigter muss 15 Jahre und 6 Monate hinter Gitter
SDA
31.3.2025 - 04:29
Das Gewaltdelikt löste einen grossen Polizeieinsatz aus.
Bild:BRK News
Seit Montag steht ein 44-jähriger Italiener vor dem Bezirksgericht Brugg AG. Er soll seine getrennt lebende Ehefrau mit einer Verkleidung angehalten und dann auf sie geschossen haben. blue News berichtet live.
Urteil: Freiheitsstrafe von 15 Jahren und 6 Monaten
Das Bezirksgericht Brugg hat am Mittwoch ein Urteil gefällt: Der Beschuldigte ist schuldig des versuchten Mordes und des mehrfachen Betäubungsmittelkonsums. Er erhält eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und 6 Monaten. Hinzu kommt eine Busse von 1000 Franken und ein Landesverweis für 12 Jahre.
Damit bleibt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und einen Landesverweis von 15 Jahren beantragt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
12.40 Uhr
«Ich gehöre nichts ins Gefängnis»
Vor der Urteilsberatung gehört das letzte dem Beschuldigten. Dieser hält sich kurz: «Ich bin nicht der Täter, ich bin unschuldig und ich gehöre nicht ins Gefängnis.»
Damit ist der zweite Verhandlungstag beendet. Das Gericht zieht sich nun zur Urteilsberatung zurück. Urteilsverkündung ist am Mittwoch, 16 Uhr.
Für heute war's das vom Liveticker. Wir bedanken uns für das Interesse.
12.34 Uhr
«Keine Rosinenpickerei»
«Mein Vorredner stellt seine Vermutungen als Tatsachen dar», kontert nun wiederum der Verteidiger des Beschuldigten. «Aber es bleiben Vermutungen.» Das Gericht müsse das Gesamtbild würdigen. «Wir können keine Rosinenpickerei betreiben und nur die Indizien betrachten, die gegen meinen Mandanten sprechen.»
12.27 Uhr
«Das habe ich in dieser Form noch nie gehört»
«Weshalb sollte meine Mandantin ein Interesse daran haben, den Angeklagten zu Unrecht zu beschuldigen?», fragt der Anwalt. Ihre Kinder müssten nun mit der schwer fassbaren Tatsache leben, dass ihr Vater einen versuchten Mord auf ihre Mutter ausgeübt hat. Zudem wird sie auch finanziell für viele Jahre alleine für die Kinder aufkommen müssen. Im Gegenteil: Seine Mandantin habe gestern ausgesagt, sie wünsche sich sogar einen anderen Täter, aber sie habe ihren Mann nun mal erkannt. «Das habe ich in dieser Form noch nie gehört», so der Anwalt.
12.14 Uhr
«Schwammige Antworten» – Anwalt der Ehefrau kontert Verteidigung
Das Plädoyer des Verteidigers ist beendet. Nun reagiert der Anwalt der Ehefrau auf dieses. «Die Anklage basiert nicht nur auf Mutmassungen», argumentiert er. «Meine Mandantin hat gestern deutlich gesagt, dass sie ihren Ehemann zu 100 Prozent als Schützen erkannt hat.» Die Aussagen seien als glaubwürdig einzustufen.
Die Indizien seien einzeln betrachtet nicht entscheidend, zusammen würden sie hingegen ein schlüssiges Bild ergeben. So habe der Beschuldigte etwa betreffend seines angeblichen Aufenthalts im Hobbyraum zum Tatzeitpunkt nur sehr schwammige Antworten geben können.
11.54 Uhr
Nur des Drogenkonsums schuldig
Die Verteidigung beantragt die Abweisung fast aller Anträge der Anklage. Einzig des Konsums von Betäubungsmittel habe sich der Angeklagte schuldig gemacht. Er sei deshalb nur mit einer Geldstrafe zu bestrafen. Von einem Landesverweis solle das Gericht absehen.
11.50 Uhr
«In dubio pro reo»
«Keines der genannten Indizien identifiziert den Beschuldigten als Täter», fasst der Verteidiger zusammen. Die Staatsanwaltschaft konstruiere mit Mutmassungen ein Täterbild. «Für die Verteidigung ist klar: Der Beschuldigte ist in dubio pro reo vom Vorwurf des versuchten Mordes freizusprechen.»
11.47 Uhr
«Für sie kam nie ein anderer Schütze infrage»
Die Ehefrau habe zudem angegeben, der Schütze sei etwa 40 Jahre alt, 1,80 Meter gross und Mitteleuropäer gewesen. «Zufällig alles Angaben, die exakt auf meinen Mandanten passen.» Es sei unglaubwürdig, dass sie trotz Winterkleidung und Leuchtweste derart präzise Angaben zum Schützen machen könne, so der Verteidiger. «Für sie kam nie ein anderer Schütze infrage.»
11.29 Uhr
Wie glaubwürdig sind die Aussagen der Ehefrau?
«Was bleibt nach zwei Jahren Ermittlungen?», fragt der Verteidiger und gibt die Antwort gleich selber: «Nur die Aussagen der Ehefrau.» Dabei sei nie eine Glaubwürdigkeits-Analyse erfolgt. Die verschiedenen Aussagen der Frau bei Polizeibefragungen würden denn auch Widersprüche aufweisen. So würden die Verletzungen der Frau zeigen, dass der Schütze unmöglich vor dem Auto stehen konnte – also entgegen der Aussagen des Opfers.
11.12 Uhr
Vergessenes Handy sei ebenfalls kein Beweis
Auch die Tatsache, dass der Beschuldigte sein Handy am Tattag zu Hause vergessen hatte, sei nicht verdächtig. Das sei bereits in der Vergangenheit mehrmals vorgekommen, führt der Verteidiger aus. Daraus könne nicht geschlossen werden, dass der Beschuldigte der Täter sei.
«Es gibt keine objektiven Beweise, nur haltlose Indizien», wiederholt der Verteidiger.
10.58 Uhr
«Staatsanwaltschaft hat ihren Job nicht gemacht»
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, keine überprüfbaren Aussagen betreffend seines Tagesablaufs am 14. März gemacht zu haben. «Es ist nicht die Aufgabe des Beschuldigten, lückenlose Angaben zu machen. Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Beweise zu liefern», so der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft sei diesbezüglich vieles schuldig geblieben.
Der Beschuldigte habe sich zum Tatzeitpunkt in seinem Hobbyraum befunden. Er habe am Mittag geschlafen und den Nachmittag vor dem Fernseher verbracht. Dabei konsumierte er Alkohol. «Dass jemand, der getrunken hat, sich nicht an jedes Detail seines Tagesablaufs erinnern kann, ist nachvollziehbar», sagt der Verteidiger.
Auch seine ruhige Reaktion auf die Meldung des Schuss-Vorfalls durch seinen besten Freund sei erklärbar: «Für ihn war ja klar, dass er nichts getan hat. Deshalb blieb er so ruhig.»
10.50 Uhr
«Bargeldbezug und Drogenkonsum sind haltlose Indizien»
Auch das Indiz des mysteriösen Bargeldbezugs sei widerlegt. So habe der Beschuldigte detailliert dargelegt, dass er das Geld für Einkäufe, Prostituierte und Drogen ausgegeben habe. Er habe sich daran erst verzögert erinnert, weil er in Haft genügend Zeit zum Überlegen gehabt habe.
Zudem zeige das Gutachten zum Drogenkonsum des Beschuldigten nicht eindeutig, ob dieser zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss stand oder nicht. «Fakt ist, dass der Beschuldigte keinen Grund hat, zu lügen.» Er gebe ja zu, in den Wochen vor der Tat gelegentlich Kokain konsumiert zu haben.
«Aus den Indizien lässt sich nichts zu Lasten des Beschuldigten ableiten», hält der Verteidiger fest.
10.37 Uhr
Keine Beweise – kein Täter
Der Beschuldigte habe die Tat nicht begangen. Der Blick auf die Beweislage unterstreiche diese These. «Es liegen keine objektiven Beweise vor, die den Beschuldigten überführen», so der Verteidiger. Die Anklage basiere einzig auf der Tatsache, dass die Ehefrau den Beschuldigten erkannt haben soll.
10.31 Uhr
«Verhält sich so ein Tyrann?» – Verteidiger bläst zum Gegenangriff
Bevor er auf den Vorwurf des versuchten Mordes eingehe, wolle er den Anwesenden einen Einblick in die Beziehung des Ehepaars geben, so der Verteidiger. Wieso die Liebe zwischen den beiden genau erloschen sei, wisse niemand genau. Frühere Aussagen würden aber darauf hindeuten, dass der Beschuldigte die Ehe nach der räumlichen Trennung beenden, die Ehefrau hingegen retten wollte.
«Die Frau trat in der Beziehung sehr dominant auf. Der Beschuldigte hatte Angst vor ihr», erläutert der Verteidiger. Streitpunkt seien insbesondere die gemeinsamen Kinder respektive deren Obhut gewesen.
Trotz der Ehekrise habe sich der Beschuldigte stets ruhig verhalten. «Er ist nicht der Typ, der handgreiflich wird.» Im Gegenteil: Im Jahr 2021 habe er sich vollständig zurückgezogen. «Verhält sich so ein Tyrann?» Ein impulsives Handeln entspreche überhaupt nicht dem Verhalten des Beschuldigten.
«Es gibt absolut keinen Hinweis auf häusliche Gewalt vonseiten Beschuldigter.» Viel mehr sei die Ehefrau gegenüber dem Beschuldigten tätlich geworden.
10.20 Uhr
«Die Anklage basiert auf falschen Mutmassungen»
«Wer soll es denn sonst gewesen sein?» und «ohne Beweise wäre der Beschuldigte bestimmt nicht seit zwei Jahren im Gefängnis» – diese beiden Glaubensgrundsätze seien falsch, beginnt der Verteidiger sein Plädoyer. «Die Anklage basiert auf falschen Mutmassungen.»
9.49 Uhr
Kurze Prozesspause
Die Verhandlung wird für eine Pause unterbrochen. Um 10.15 Uhr geht es weiter mit dem Plädoyer der Verteidigung.
9.46 Uhr
«Chapeau, Frau Staatsanwältin»
«Chapeau, Frau Staatsanwältin, was Sie vorgetragen haben, war sehr überzeugend», sagt der Anwalt. Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft würden auch für die Privatklägerin gelten. Er beschränke sich deshalb darauf, den für die Ehefrau entstandenen Schaden zu beziffern.
Der Privatklägerin sei durch Lohnausfall, Therapie- und Rechtskosten ein hoher finanzieller Schaden entstanden. Insgesamt beläuft sich die Schadenersatzforderung auf rund 240'000 Franken. Zudem beantragt die Privatklägerschaft eine Genugtuung von mindestens 80'000 Franken.
9.35 Uhr
Es folgt der Anwalt der Ehefrau
Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist durch. Nun führt der Anwalt der Ehefrau, die auch als Privatklägerin fungiert, seine Argumente aus.
9.28 Uhr
«Keine Spur von Reue oder Einsicht»
Der Beschuldigte habe heimtückisch und skrupellos gehandelt. Als Polizist verkleidet habe er gezielt das Vertrauen des Opfers in eine alltägliche Situation missbraucht.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist erstellt, dass sich der Beschuldigte des versuchten Mords, der Drohung und des mehrfachen Betäubungsmittelkonsums strafbar gemacht hat. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und einen Landesverweis von 15 Jahren.
Der Beschuldigte streitet bis heute die Tat ab. «Keine Spur von Reue oder Einsicht», hält die Staatsanwältin fest. Von einer Strafminderung sei deshalb abzusehen.
9.15 Uhr
Zusammenfassung der Beweislage
Für die Staatsanwältin sprechen folgende Beweise und Indizien gegen den Beschuldigten: «Es handelte sich nicht um ein Zufallsopfer. Die Tat war bis ins letzte Detail geplant. Mit Kontakten ins Drogenmilieu hatte der Beschuldigte Zugang zu Waffen. Und das Wichtigste zum Schluss: Das Opfer hat den Beschuldigten erkannt.»
9.06 Uhr
Kontakt zu den Töchtern als Motiv
Das Motiv ist für die Staatsanwaltschaft unstrittig: «Er wollte wieder Kontakt zu seinen Töchtern herstellen.» Die Ehefrau sei für ihn hierbei ein Hindernis gewesen.
9.04 Uhr
Verdächtigt vom besten Freund
Nun kommt die Staatsanwältin auf Aussagen des besten Freundes des Beschuldigten zu sprechen. Der Kollege sei aufgrund eines Medienberichts auf den Vorfall am 14. März aufmerksam geworden sein. Daraufhin sei er in den gemeinsamen Hobbyraum gefahren und habe dort den Beschuldigten mit der mutmasslichen Tat konfrontiert.
«Was sagt es uns, wenn sogar der beste Freund sofort den Beschuldigten verdächtigt?», so die Staatsanwältin. Zumal der Beschuldigte auf die Konfrontation mit dem Kollegen äusserst ruhig reagiert und sich keine Sorgen um den Gesundheitszustand seiner Frau und der gemeinsamen Kinder gemacht habe. Für die Staatsanwältin ist klar: «Er war so ruhig, weil er es als Täter bereits wusste.»
8.56 Uhr
Mysteriöser Bargeldbezug
Auffallend sei auch ein Bargeldbezug des Beschuldigten. Rund 1700 Franken hat er kurze Zeit vor der Tat von seinem Konto abgehoben. In den ersten polizeilichen Befragungen hatte er nicht angeben können, wofür er das Geld gebraucht habe. Erst Wochen später konnte er sich plötzlich detailliert erinnern: Er habe mit dem Geld Kokain und Lebensmittel gekauft.
Für die Staatsanwältin könnte er das Geld aber für einen ganz anderen Zweck verwendet haben: «Durch seine Kontakte ins Rotlicht- und Drogen-Milieu hätte er sich mit diesem Geld ohne weiteres eine Waffe kaufen können.»
8.42 Uhr
Staatsanwältin ist sich sicher: «Kein Zweifel, er war es»
«Mit der Tatsache, dass der Beschuldigte auf die Mutter der gemeinsamen Kinder geschossen hat, muss die Familie für immer leben», hält die Staatsanwaltschaft fest. Es gebe keinen Zweifel darüber, ob der Angeklagte geschossen habe oder nicht. «Er war es.»
8.37 Uhr
«Das ist keine Verschwörung»
Das Opfer habe sowohl gegenüber der Polizei als auch in der gestrigen Befragung widerspruchslose Aussagen gemacht. Auch, dass eine Frau nach mehr als sechs Jahren Ehe ihren Mann zweifelsfrei anhand der Augen erkennen könne, hält die Staatsanwaltschaft für unstrittig.
«Es bestehen nicht einmal ansatzweise Hinweise für eine Verschwörung oder einen Auftragsmord», sagt die Staatsanwältin. Damit schliesst sie die Theorie aus, wonach das Opfer die Tat selbst in Auftrag gegeben haben könnte, um sie dem Beschuldigten in die Schuhe zu schieben und ihn so zu belasten.
8.31 Uhr
«Wie gehen wir mit einem Mann um, der diese abscheuliche Tat abstreitet?»
«Wie gehen wir mit einem Mann um, der diese abscheuliche Tat abstreitet? Darum geht es heute», sagt die Staatsanwältin zum Beginn ihres Plädoyers. Das Opfer habe ihren Ehemann anhand des Blickkontakts eindeutig erkannt.
Bis heute ist keine Tatwaffe oder Tatkleidung gefunden worden. Das würde gemäss Staatsanwältin aber nicht die Unschuld des Beschuldigten beweisen, sondern lediglich dessen geplantes Handeln unterstreichen.
Dienstag, 1. April, 8.19 Uhr
Wie will die Verteidigung den Beschuldigten entlasten? Zweiter Prozesstag steht an
Nach der gestrigen Beweisaufnahme stehen heute die Plädoyers der Rechtsparteien an. blue News ist auch heute vor Ort und berichtet live aus dem Bezirksgericht Brugg. Die Verhandlung beginnt um 8.25 Uhr.
17.05 Uhr
Erster Prozesstag ist beendet
Die Beweisaufnahme und der heutige Verhandlungstag ist damit beendet. Morgen folgen die Plädoyers der Rechtsparteien. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.
blue News beendet den heutigen Liveticker. Wir begleiten alle Entwicklungen zum Prozess weiterhin eng und bedanken uns für das Interesse.
17.03 Uhr
«Keine Antwort»
Die Befragung durch den Anwalt der Ehefrau gestaltet sich einseitig: Abgesehen von wenigen Ausnahmen verweigert der Angeklagte auf sämtliche Rückfragen die Antwort.
15.59 Uhr
Angeklagter beantwortet Rückfragen
Der Beschuldigte beantwortet zahlreiche Rückfragen des Richtergremiums und der Staatsanwaltschaft. An seinen Aussagen ändert sich dabei allerdings nichts Wesentliches. Er sei heute so ruhig, weil er nichts zu verbergen habe und nach zwei Jahren im Gefängnis keine Kraft mehr habe, um sich aufzuregen.
16.23 Uhr
Regelmässiger Drogen- und Alkoholkonsum
Gemäss einem Gutachten gibt es Hinweise, dass der Beschuldigte im Zeitraum zwischen Januar und März 2023 täglich die Rauschmittel Kokain und MDMA konsumiert habe. Der Beschuldigte räumt nun einen wöchentlichen Konsum ein, bestreitet aber insbesondere den täglichen MDMA-Konsum.
Im genannten Zeitraum soll der Beschuldigte gemäss Gutachten auch täglich mehrere alkoholische Getränke konsumiert haben.
16.15 Uhr
«Willst du vom Mami zusammengeschlagen werden?»
Im Gericht wird nun eine Audioaufnahme abgespielt, die der Beschuldigte selbst aufgenommen hat. Darin fordert er seine Tochter zu mehr Gehorsam auf und fragt sie: «Oder willst du vom Mami zusammengeschlagen werden, wenn sie erfährt, wie du dich verhalten hast?» Die Antwort der Tochter: «Sie schlägt mich nie.»
Warum er diese Aussage gemacht habe, wisse er nicht mehr im Detail, so der Angeklagte.
16.09 Uhr
Handy täglich rege genutzt – ausser am Tattag
Am Tattag hatte der Angeklagte sein Handy nicht bei sich, sondern zu Hause vergessen. Das sei auffällig, erwidert der Richter, zumal der Beschuldigte in den Wochen und Monaten vor der Tat sein Handy täglich rege benutzt habe.
15.55 Uhr
Angeklagter erkundigt sich nicht nach Wohlbefinden der Ehefrau
Warum er sich nicht nach dem Gesundheitszustand seiner Frau oder seiner Kinder erkundet habe, nachdem er vom Vorfall in Windisch erfahren habe, will der Richter wissen. «Ich hätte niemals gedacht, dass meine Frau betroffen sein könnte», sagt der Beschuldigte. Entsprechend sei es für ihn gar keine Option gewesen, dass es sich bei der angeschossenen Frau um seine Ehepartnerin handelt.
15.34 Uhr
«Ich war im Hobbyraum und habe geschlafen»
Den 14. März – dem Tattag – erlebte der Beschuldigte nach seinen Aussagen wie folgt: Er habe den Morgen in seinem Hobbyraum verbracht und auf seiner Spielkonsole gespielt. Nach dem Mittag sei er eingeschlafen und erst am Nachmittag, etwa um 14.30 Uhr, aufgewacht. Danach habe er sich in einem Supermarkt mit Alkohol ausrüsten wollen, sei aber umgekehrt, weil er kein Geld dabei hatte.
Den Nachmittag habe er vor dem Fernseher verbracht. Später sei ein Kollege vorbeigekommen, der ihm berichtet habe, dass eine Frau in Windisch angeschossen worden sei.
15.14 Uhr
Beschuldigter hat explizit nach Tötungsdelikten gegoogelt
Die Verhandlung wird fortgeführt. Der Richter interessiert sich für das Online-Verhalten des Beschuldigten. Er soll in den Wochen und Monaten vor der mutmasslichen Tat sowohl verschiedene Delikte, darunter Tötungsversuch, gegoogelt als auch mehrere Artikel über Tötungsdelikte an Frauen gelesen haben. Das hat eine Auswertung seines Handys ergeben.
Die Googlerecherche sei aufgrund Vorwürfe gegen ihn aus früheren Verfahren erfolgt, so der Beschuldigte. Nach dem Schlagwort «Tötungsversuch» habe er nicht explizit gesucht, sondern sei im Zug seiner Recherche darauf gestossen. Die Online-Artikel habe er im normalen Rahmen seines Medienkonsums gelesen.
14.32 Uhr
Kurze Prozesspause
Die Verhandlung wird für eine Pause unterbrochen. Um 15 Uhr geht es weiter mit der Befragung des Beschuldigten.
14.20 Uhr
«Ich habe sie vielleicht gestreift, aber nicht getreten»
Nun wird der Beschuldigte zum Arztbesuch, bei dem er seine Frau getreten haben soll, befragt. Er habe kurzfristig per SMS von seiner Frau vom Arzttermin erfahren. Er habe ihr dann vor Ort gesagt, er sei über die Kurzfristigkeit der Ankündigung und die Impfung der Tochter nicht erfreut. Zu einer Tätlichkeit sei es aber nicht gekommen. «Ich habe sie vielleicht gestreift beim Vorbeigehen, aber nicht getreten», sagt der Angeklagte.
13.54 Uhr
Frau soll ihn und die Kinder geschlagen haben
Zur Trennung sei es auch gekommen, weil die Ehefrau sowohl ihn als auch die Kinder geschlagen haben soll, sagt der Beschuldigte. Auch von einem Messerangriff berichtet der Angeklagte. Er habe daraufhin eine Gefährdungsmeldung eingereicht und sei ausgezogen.
Im Tatzeitraum habe der Beschuldigte aufgrund der Trennung und Schwierigkeiten im Job eine schwierige Zeit durchgemacht. Das deckt sich mit einem Gutachten über die psychische Verfassung des Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft beantragt nebst der Freiheitsstrafe auch einen Landesverweis von 15 Jahren. Darüber habe er sich noch keine grossen Gedanken gemacht, so der Beschuldigte, «aber mein Bezug zur Schweiz würde sich ändern».
13.41 Uhr
Streit um das Sorgerecht
Das Ehepaar habe sich nach der Geburt der zweiten Tochter im Jahr 2017 allmählich auseinandergelebt. Die Trennung erfolgte letztlich nicht harmonisch: Ein Trennungsgericht musste die Modalitäten beschliessen. Streitpunkte waren die elterliche Obhut sowie einzelne Objekte wie das Familienauto. Der Mutter wurde damals die alleinige Obhut zugesprochen. Der Beschuldigte hatte das Urteil an die nächste Instanz weitergezogen.
13.16 Uhr
«Ich bin unschuldig»: Jetzt spricht der angeklagte Ehemann
Die knapp zwei Jahre in Untersuchungshaft und im vorzeitigen Strafvollzug seien für ihn «eine traurige Zeit» und eine «Katastrophe» gewesen, berichtet der Beschuldigte. Dass er seine Kinder seither nie mehr gesehen habe, schmerze ihn.
«Ich weiss, dass ich nichts gemacht habe. Ich bin unschuldig», sagt der Angeklagte. Dennoch sei das, was seiner Ehefrau widerfahren ist, bei ihm täglich in seinen Gedanken präsent. Er habe sich immer wieder gefragt, wieso sie ihn beschuldige.
13.04 Uhr
Prozess geht weiter – nun wird der Beschuldigte befragt
Die Mittagspause ist vorbei. Nun steht die Befragung des Beschuldigten an.
10.48 Uhr
«Ich hätte nie gedacht, dass er zu so einer Tat fähig ist»
Ob sie schon vor dem 14. März 2023 Angst vor ihrem Mann hatte, wird die Frau gefragt. Sie verneint und sagt: «Ich hätte nie gedacht, dass er zu so einer Tat fähig ist.» Auch die Drohung in der Arztpraxis habe sie so gedeutet, dass sich ihr Mann auf juristischem Weg wehren werde.
Der Anwalt des Beschuldigten will von der Frau nun wissen, ob sie je in Betracht gezogen habe, dass es sich beim Täter nicht um ihren Mann gehandelt haben könnte. Sie verneint.
Damit ist die Befragung der Ehefrau beendet. Die Verhandlung wird nun für die Mittagspause unterbrochen. Um 13 Uhr geht's weiter mit der Befragung des Beschuldigten.
10.39 Uhr
Funkstille zwischen Vater und Töchter
«Ich bin bis heute körperlich eingeschränkt, besonders in der Beweglichkeit des linken Arms», schildert die Frau. Darum könne sie nicht mehr alle Arbeiten im Haushalt selbstständig erledigen. Auch die Stimmbänder seien nach wie vor beeinträchtigt. Bei der Arbeit brauche sie regelmässig Pausen.
Ihr psychischer Zustand sei heute einigermassen stabil. «Ich bin auf einem guten Weg, das alles zu verarbeiten», sagt die Frau. Allerdings leide sie bis heute unter gewissen Ängsten.
Der Tattag sei für die beiden Töchter traumatisch gewesen. Und auch die Zeit danach, die die Kinder bei den Grosseltern verbrachten, sei sehr herausfordernd gewesen. Bis auf einen einzelnen Brief habe es seither keinen Kontakt zwischen Vater und Töchter gegeben.
10.21 Uhr
Wunsch nach einem anderen Täter
«Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass es mein Mann war», sagt die Frau auf eine entsprechende Rückfrage des Richters. «Ich könnte den Vorfall besser verarbeiten, wenn es eine fremde Person gewesen wäre», schildert die Frau und bricht in Tränen aus. «Meine Kinder müssen damit leben, dass ihr Vater versucht hat, ihrer Mutter das Leben zu nehmen.»
10.09 Uhr
«Da habe ich gemerkt, dass es mein Mann ist»
Nun geht es um den 14. März 2023 – der Tag, an dem der versuchte Mordversuch stattgefunden haben soll. Sie sei wie üblich nach dem Mittag auf ihrem Arbeitsweg über die Zürcherstrasse von Windisch nach Gebenstorf gefahren, berichtet die Frau.
Vor einer Kurve sei sie von einem Mann in Leuchtweste mit Handzeichen aufgefordert worden, ihr Auto auf den nahen Feldweg zu lenken. «Ich habe gedacht, es handelt sich um einen Polizisten.» Der Mann habe ein Tuch vor dem Gesicht getragen.
Daraufhin habe sie der Mann aufgefordert, weiter Richtung Wald zu fahren. In diesem Moment seien bei ihr Zweifel aufgekommen. «Ich habe das Fenster einen Spalt weit heruntergelassen und ihn nach seinem Ausweis gefragt.»
Als der vermeintliche Polizist keine Dienstmarke vorweisen konnte, habe sie den Rückwärtsgang eingelegt. Da sei es zu einem Blickkontakt gekommen: «Da habe ich gemerkt, dass es mein Mann ist.» Sie habe insbesondere ein Muttermal im Bereich der Augen erkannt.
Kurz darauf habe der Mann eine Waffe gezückt und zweimal auf sie geschossen.
9.41 Uhr
«Für mich ist heute ein schwieriger Tag» – jetzt spricht die Ehefrau
Nun steht die Befragung des Opfers – der Ehefrau – an. Sie fungiert im Prozess gleichzeitig auch als Privatklägerin.
«Für mich ist heute ein schwieriger Tag», sagt die Frau mit leicht zittriger Stimme. Sie habe in den letzten zwei Jahren versucht, die Geschehnisse so weit wie möglich zu vergessen.
Zu Beginn gibt die Frau Auskunft über den Arztbesuch, bei dem es zum Tritt durch den Beschuldigten gekommen sein soll. Ihr Mann sei an diesem Tag «sehr aufgewühlt» gewesen und habe bereits ein unerfreuliches Gespräch mit einem Kinderpsychologen geführt.
Die gemeinsame Tochter sei bei diesem Arztbesuch geimpft worden. Darüber habe sich ihr Ehemann aufgeregt, «dann hat er mich dreimal getreten». Zudem habe er ihr gedroht: «Er sagte zu mir: ‹Ich mache dich und deine Brüder kaputt›.»
Das Ehepaar lebte zu diesem Zeitpunkt bereits getrennt. Am Tag nach dem Vorfall beim Arzt hat die Frau Anzeige gegen ihren Ehemann eingereicht.
9.28 Uhr
Beschuldigter soll seine Frau getreten haben
Bei einer Sitzung soll der Beschuldigte ausserhalb des Sichtfelds des Arztes das Opfer getreten haben. Das Opfer habe dies im Anschluss dem Arzt gemeldet. «Ja, sie hat mir davon berichtet», bestätigt der Zeuge.
Weil die Entbindung vom Amtsgeheimnis nur punktuell und bezogen auf die Äusserungen des Opfers in Abwesenheit des Beschuldigten gilt, ist die Befragung des Zeugen nach nur drei Fragen bereits vorbei. Für den Inhalt der gemeinsamen Sitzungen mit dem Beschuldigten gilt nach wie vor die Schweigepflicht.
9.10 Uhr
Zeuge darf aussagen
Aus «kurzzeitig» sind dann doch rund 30 Minuten geworden. Das Gericht ist zu folgendem Schluss gekommen: Der Zeuge darf zu den Äusserungen des Opfers befragt werden, da ihn die Frau von der Geheimhaltungspflicht entbunden hat. Allerdings gilt dies nur für die Äusserungen, die das Opfer in Abwesenheit des Beschuldigten gemacht hat.
Es folgt nun die Befragung des besagten Zeugen.
8.37 Uhr
Geheimhaltungspflicht oder öffentliches Interesse?
Zu Beginn sind mehrere Vorfragen zu klären. Insbesondere geht es darum, ob ein Arzt, der die Kinder des Ehepaars betreute, heute befragt werden darf oder nicht. Die Verteidigung stellt sich auf den Standpunkt, der besagte Experte unterstehe der Geheimhaltungspflicht. Gemäss der Staatsanwaltschaft überwiege das öffentliche Interesse und der Zeuge könne heute ohne weiteres befragt werden.
Das Gericht berät nun über die Vorfragen. Der Prozess ist kurzzeitig unterbrochen.
8.24 Uhr
Prozess beginnt
Gerichtspräsident Sandro Rossi begrüsst alle Anwesenden und erklärt das Prozedere. Der Beschuldigte hat den Saal mit gesenktem Kopf betreten. Er wirkt gefasst. Damit ist der heutige Verhandlungstag eröffnet.
8.14 Uhr
Prozessstart verzögert sich
Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Brugg stösst auf reges Interesse. Vor dem geplanten Prozessstart um 8.15 Uhr warten rund ein Dutzend Zuschauer*innen und einige Medienschaffende auf den Einlass in den Gerichtssaal. Da die Türen bis anhin geschlossen bleiben, wird sich der Prozessstart um einige Minuten verzögern.
blue News ist vor Ort und berichtet im Liveticker.
Ein 44-jähriger Mann steht ab heute vor Gericht, nachdem er im März 2023 in Windisch AG auf seine Ehefrau geschossen hatte. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach fordert für den Italiener eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und einen Landesverweis von 15 Jahren.
Der Mann habe durch die Schüsse aus nächster Nähe seine getrennt von ihm lebende Frau lebensgefährlich verletzt. Die Gewalttat hatte am 14. März 2023 einen Grosseinsatz der Polizei ausgelöst.
Der Italiener wurde am gleichen Tag festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft. Die 44-jährige Frau erlitt durch die Schüsse lebensgefährliche Oberkörperverletzungen. Dass das Opfer überlebt habe, sei dem Zufall und der umgehenden medizinischen Versorgung zu verdanken, heisst es in der Medienmitteilung.
Der Beschuldigte bestreitet gemäss Angaben der Oberstaatsanwaltschaft jegliche Tatbeteiligung. In der Anklageschrift werden dem Mann versuchter Mord sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.
Aus nächster Nähe auf Opfer geschossen
Die Staatsanwaltschaft rekonstruierte den Tatablauf. Demnach fuhr die Frau nach dem Mittag auf ihrem Arbeitsweg über die Zürcherstrasse von Windisch nach Gebenstorf.
Kurz vor der Reussbrücke sei sie von einem Mann mit gelb leuchtender Oberbekleidung, bedeckten Haare sowie bedecktem Mund- und Nasenbereich durch Handzeichen aufgefordert worden, ihr Fahrzeug auf den nahen Feldweg zu lenken.
In der Annahme, dass es sich um eine Polizeikontrolle handelt, folgte sie der Aufforderung, wie die Staatsanwaltschaft weiter schrieb. Als der Mann sich dem angehaltenen Fahrzeug näherte, forderte das Opfer ihn auf, sich auszuweisen.
Als dieser keine Anstalten dazu machte, legte es den Rückwärtsgang ein und setzte das Fahrzeug zurück. Der Mann lief dabei neben dem Fahrzeug des Opfers her. Der Frau war es deshalb nicht möglich, vorwärts auf die Zürcherstrasse zurückzugelangen, da sie ihn ansonsten überfahren hätte.
In der Folge kam es zu einem Blickkontakt zwischen dem Opfer und dem Täter. Kurz darauf zückte der Mann eine Waffe und schoss mehrfach aus nächster Nähe durch das geschlossene Seitenfenster des Fahrzeugs auf das Opfer. Anschliessend ergriff er die Flucht.