WaldMassnahmenpaket für Aargauer Waldeigentümer: 9,3 Millionen Franken
SDA
23.10.2020 - 09:48
Die Aargauer Waldeigentümer sollen bei der Wiederbewaldung von Schadenflächen finanziell unterstützt werden. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat ein Massnahmenpaket zugestellt: Für die Umsetzung von 2021 bis 2024 soll das Parlament 9,3 Millionen Franken bewilligen – 300'000 Franken weniger als zunächst vorgesehen.
Der Fokus des Massnahmenpakets liege auf der Waldbewirtschaftung und der Nutzfunktion des Waldes, die den gesellschaftlichen und ökologischen Anforderungen an eine nachhaltige und an die veränderten Klimabedingungen angepasste Waldbewirtschaftung gerecht werde. Das schreibt der Regierungsrat in der am Freitag zugestellten Botschaft an das Parlament.
Die Winterstürme vom Januar 2018, die Trockenheit im 2018 und 2019 schädigten oder zerstörten viele Aargauer Waldbestände. Die Winterstürme 2020, die milde Witterung dieses Frühjahrs und die aufgetretene Trockenheit verschärften die Situation zusätzlich, wie es weiter heisst.
So soll der Kanton die Waldeigentümer weiterhin mit Beiträgen an Massnahmen zur Eindämmung des Borkenkäfers über die sogenannten Revierbeiträge unterstützen. Die Unterstützung der Wiederbewaldungsmassnahmen von Schadenflächen soll mithelfen, dass stabile Waldbestände entstehen, die auch unter veränderten Klimabedingungen ihre Funktionen nachhaltig erfüllen können.
Auf den Schadenflächen solle in erster Linie die Naturverjüngung gefördert werden, wie aus der Botschaft hervorgeht. Stelle sich diese nicht oder nur spärlich ein, würden Ergänzungspflanzungen den natürlichen Wiederbewaldungsprozess unterstützen. Für diese Massnahmen sind Kosten von 7,7 Millionen Franken eingeplant.
Kein Geld für Holzvermarktung
Anders als zunächst vorgeschlagen will der Regierungsrat die Holzvermarktung finanziell nicht unterstützen. Es geht um 300'000 Franken. Nach Kritik in der Anhörung der Vorlage soll daher einzig die Holzverwendung unterstützt werden.
Die Sensibilisierung der Bauherrschaften zum Rohstoffeinsatz und dessen Herkunft verspreche die beste Hebelwirkung zur Förderung der Verwendung von Schweizer Holz bei bedeutenden Bauprojekten von öffentlichen und privaten Institutionen im Kanton, hält der Regierungsrat fest.
Kritik bei Parteien gab es auch zu den vorgesehenen Sicherheitskursen zur Holzerei. Die Ausbildung in Fragen der Arbeitssicherheit sei Aufgabe der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, hiess es.
Arbeitssicherheit als Herausforderung
Infolge der auf grossen Flächen verstärkt absterbenden Bäume stellen sich gemäss Regierungsrat für die Forstbetriebe und Unternehmungen in Fragen der Arbeitssicherheit jedoch neue Herausforderungen.
Gemäss Waldgesetz trägt der Kanton die Kosten der Aus- und Weiterbildung der Försterinnen und Förster, fördert die Aus- und Weiterbildung des übrigen Forstpersonals und stellt die Schulung von forstlich ungelernten Arbeitskräften sicher. Die Waldeigentümer und der Kanton seien in der Pflicht, die Ausbildung in Fragen der Arbeitssicherheit mitzutragen, schreibt der Regierungsrat.
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