Gesetzesrevision Mehr ambulante Betreuungsmöglichkeiten für Aargauer Behinderte

SDA

20.12.2019 - 09:23

Menschen mit Behinderungen sollen im Kanton Aargau künftig mehr Möglichkeiten erhalten, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten und am gesellschaftlichen Alltag teilzuhaben. Der Regierungsrat überweist die Botschaft zur Teilrevision des Betreuungsgesetzes an den Grossen Rat.

Ob Menschen mit Behinderungen mit der benötigten Unterstützung ausserhalb von Einrichtungen leben und arbeiten können oder ein Angebot in einer Einrichtung vorziehen, soll künftig nicht von finanziellen Aspekten getrieben werden, schreibt die Regierung in einer Mitteilung vom Freitag.

Mit der Teilrevision soll die Grundlage für die Finanzierung von ambulanten Leistungen für Erwachsene über das Betreuungsgesetz geschaffen werden. Zudem ist die Beseitigung von Fehlanreizen bei der Wahl von Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche vor gesehen.

Die Teilrevision des Betreuungsgesetzes stiess in der Anhörung auf grosse Zustimmung. Das Geschäft wird dem Grossen Rat im ersten Quartal 2020 zur ersten Beratung und im vierten Quartal zur zweiten Beratung zum Beschluss vorliegen. Die Inkraftsetzung des teilrevidierten Betreuungsgesetzes ist auf den 1.1.2022 geplant.

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