Regierungsrat BSMietbeiträge neu auch für Basler Haushalte ohne Kinder
yedu, sda
23.8.2023 - 10:02
Im Kanton Basel-Stadt sollen künftig auch kinderlose Personen ab 25 Jahren mit Mietbeiträgen unterstützt werden können. Die Basler Regierung hat eine Totalrevision des Mietbeitragsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
yedu, sda
23.08.2023, 10:02
23.08.2023, 13:05
SDA
Die Regierung will die Unterstützungsleistung auf voll erwerbstätige Einzel- oder Paarhaushalte ohne Kinder ausweiten, wie der Basler Sozialdirektor Kaspar Sutter (SP) am Mittwoch vor den Medien bekanntgab. Denn diese Personen würden einen gewichtigen Anteil der armutsbetroffenen oder armutsgefährdeten Haushalte darstellen.
Mit dieser Massnahme wolle die Regierung die Armut im Kanton reduzieren und auf die steigenden Mietkosten reagieren. Zudem wird gemäss Sutter die Verfassungsbestimmung «Recht auf Wohnen» umgesetzt. Die von Sozialorganisationen lancierte Initiative war im Juni 2018 in Basel-Stadt deutlich angenommen worden und fordert in der Verfassung ein Recht auf bedarfsgerechten und vor allem einen der finanziellen Leistungsfähigkeiten entsprechenden Wohnraum.
Laut Sutter machen die Mietkosten zusammen mit den Krankenversicherungsprämien bei Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen einen grossen Anteil des Budgets aus, in der untersten Einkommensgruppe etwa 30 Prozent. «Die Menschen geben mehr Geld für den gleichen Wohnraum aus. Das führt bei vielen Haushalten zu Schwierigkeiten und die Situation wird angespannter – insbesondere für Personen mit tiefem Einkommen», sagte Sutter.
1700 zusätzliche Haushalte
Seit 1991 gibt es im Kanton Basel-Stadt Familienmietzinsbeiträge. Zugang dazu haben nur Haushalte mit mindestens einem Kind und wenig Einkommen. Ende 2022 erhielten im Stadtkanton 2200 Haushalte respektive 8000 Personen vom Kanton eine solche Unterstützung. Ausbezahlt werden Beiträge zwischen 50 bis 1000 Franken pro Monat. Das Instrument habe sich sehr bewährt, sagte Sutter.
Mit der Erweiterung der Anspruchsgruppe will Sutter auch die Kaufkraft bei steigenden Mieten stärken und «Arbeit soll sich lohnen». Hier bestehe momentan ein Problem, sagte der SP-Regierungsrat. Mit der Erweiterung der Mietbeiträge auf kinderlose Haushalte werde die Schwelle beim Austritt aus der Sozialhilfe erreicht.
Heute könne man trotz Arbeit am Ende weniger Geld zur Verfügung haben als in der Sozialhilfe, sagte Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge. Teilweise seien das bis zu mehrere Hundert Franken im Monat, was «frustrierend» für die Betroffenen sei.
Haniotis rechnet damit, dass mit der Erweiterung rund 1700 zusätzliche Haushalte respektive 2000 Personen von Mietbeiträgen profitieren könnten. Er schätzt, dass die Beiträge sich auf durchschnittlich 200 Franken pro Haushalt bewegen werden.
Voraussetzung für Mietzinsbeiträge ist bei Personen ohne Kinder unter anderem die «volle Erwerbstätigkeit» – bei einem Zweipersonen-Haushalt müssten beide in Vollzeit arbeiten. «Wir gehen davon aus, dass mehr Einpersonen-Haushalte Mietbeiträge beantragen werden», sagte Haniotis.
Die Ausweitung der Berechtigungsgruppe führt zu wiederkehrenden Mehrkosten von 4,35 Millionen Franken im Jahr. Das revidierte Gesetz kann nach der bis am 23. November 2023 dauernden Vernehmlassung und der anschliessenden Beratung im Grossen Rat frühestens ab Mitte 2024 umgesetzt werden.
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