Aargauer Justiz Mutmasslicher Geldwäscher soll doch noch hinter Gitter

sr, sda

27.10.2022 - 17:18

10-er, 20-er und 50-er Euroscheine im Wert von 64'000 Euro fand die Polizei im Oktober 2019 im Auto des Mannes in Lupfig AG. (Themenbild aus dem Archiv)
10-er, 20-er und 50-er Euroscheine im Wert von 64'000 Euro fand die Polizei im Oktober 2019 im Auto des Mannes in Lupfig AG. (Themenbild aus dem Archiv)
Keystone

Ein Mann, in dessen Auto die Polizei vor drei Jahren in Lupfig AG 64'000 Euro in kleinen Scheinen fand, soll doch noch wegen Geldwäscherei hinter Gitter. Das hat das Aargauer Obergericht entschieden und die Berufung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG gegen den erstinstanzlichen Freispruch gutgeheissen.

Keystone-SDA, sr, sda

Wie aus dem diese Woche veröffentlichten Urteil hervorgeht, hat das Obergericht den heute 75-jährigen Deutschen der Geldwäscherei schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Das Bezirksgericht Brugg war im Mai 2021 noch zum Schluss gekommen, es sei nicht auszuschliessen, dass das Geld aus legaler Tätigkeit stamme. Das Obergericht urteilt nun aber, in Anbetracht verschiedener Tatumstände sei eine verbrecherische Vortat im Sinn eines qualifizierten Vorstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz erstellt.

Dies lasse keinen anderen Schluss zu, als dass ein bandenmässig organisierter Betäubungsmittelhandel mit anschliessender Geldwäschereihandlung vorliege. Dafür verweist das Obergericht auf mehrere Umstände.

So seien an den im Auto gefundenen Geldscheinen ungewöhnlich starke Spuren der Droge Methamphetamin und des Cannabis-Wirkstoffs THC festgestellt worden. Der Mann habe im Verfahren widersprüchliche Aussagen gemacht. Der Anwalt des Mannes habe es unterlassen, Belege für eine legale Herkunft des Geldes einzureichen.

Es sei «lebensfremd» anzunehmen, die 64'000 Euro stammten aus einer niederländischen Gaststätte, wenn keine Belege dafür und keine Quittung für den Transport in die Schweiz vorgezeigt werden könnten. Zudem sei der Mann einschlägig vorbestraft und die Auswertung der Mobiltelefongespräche des Mannes bestärke das Bild einer deliktischen Herkunft des Geldes.

Der Mann selber gab an, das Geld weise Spuren von Drogen auf, weil es aus einer Gaststätte in einem Vorort von Amsterdam stamme. Dort feierten junge Leute immer wieder Partys. Im Auftrag eines anderen Mannes habe er das Geld in der Schweiz in eine Firma investieren und einen Teil des Gelds als Provision erhalten sollen.

Das Geld entdeckte die Polizei 2019 in Lupfig in einer braunen Ledertasche auf dem Beifahrersitz – 14'000 Euro – und in einem silbernen Metallkoffer im Fussraum hinter dem Fahrersitz – 50'000 Euro. Der Mann erhielt das Geld in den Niederlanden und führte es in die Schweiz. Er kann das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Staatsanwaltschaft wollte 10 Monate

In ihrer Berufung beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten für den Mann. Das Obergericht setzte das Strafmass unter anderem mit Blick auf die Vorstrafe des Mannes höher an.

Der Deutsche war nämlich 2017 vom Bezirksgericht Laufenburg AG unter anderem wegen qualifizierter Geldwäscherei zu fünf Jahren verurteilt worden. Der Mann habe nur relativ kurze Zeit nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis respektive dem Ablauf der Probezeit wieder delinquiert. Er habe also offensichtlich seine Lehren nicht gezogen.