E-Government Nach Abstimmung: Keine Anpassungen für St. Galler E-Portal

ka, sda

8.3.2021 - 16:40

Nach dem Entscheid vom Sonntag braucht es für neue Anwendungen des E-Portals des Kantons St. Gallen eine E-ID, die vom Staat herausgegeben wird. (Symbolbild)
Nach dem Entscheid vom Sonntag braucht es für neue Anwendungen des E-Portals des Kantons St. Gallen eine E-ID, die vom Staat herausgegeben wird. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton St. Gallen hat im Dezember die SwissID als Login für sein E-Portal zugelassen. Seither können dort unter anderem Stipendienanträge eingereicht werden. Weitere Angebote wurden angekündigt. Nach der Abstimmung am Sonntag könnten sie sich verzögern.

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Mitte Dezember hatte SwissSign als Herausgeberin der SwissID die Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen für dessen virtuellen Schalter eportal.sg.ch bekannt gegeben. In einem ersten Schritt können dort Stipendiengesuche eingereicht oder Adressänderungen bei Umzügen gemeldet werden.

Der Kanton wolle zukünftig auch Anwendungen zur Verfügung stellen, die höhere Anforderungen an die Identifikation der Benutzer stellten, hiess es damals. Nach der Abstimmung vom Sonntag ist nun aber klar, dass eine E-ID von Staat herausgegeben werden muss. Die SwissSign Group ist ein Joint Venture aus staatsnahen Betrieben, Finanzunternehmen, Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen.

Was bedeutet der Entscheid für die Pläne des Kantons mit seinem E-Portal? Direkte Auswirkung gebe es nicht, die bisherigen Angebote könnten weiterhin genutzt werden, erklärte der St. Galler Staatssekretär Benedikt van Spyk auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Auch die Ausbaupläne für Dienstleistungen mit unterschiedlichen Anforderungen an das Sicherheitsniveau des Logins würden aktuell nicht angepasst.

Verzögerungen für neue Dienstleistungen

Wegen des Abstimmungsergebnisses werde nun aber geprüft, ob und wie das Login über die SwissID zeitnah durch ein staatlich zur Verfügung gestelltes Login ergänzt werden könne. Die Einführung eines solchen staatlichen Logins könne «auf den Zeitplan für die Einführung neuer Services durchaus einen Einfluss haben».

Ein Beispiel für eine Anwendung, die sich nun verzögern könnte, ist das E-Collecting. Damit wäre es möglich, Initiativen und Referenden digital zu unterschreiben. 2018 wurde im St. Galler Kantonsrat eine Motion überwiesen, die verlangt, dass dafür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Eine Einführung von E-Collecting setze aber wohl voraus, dass ein staatliches Login mit einem hohen Sicherheitsniveau zur Verfügung stehe, so der Staatssekretär.