Landrat BLNeue technische Hilfsmittel für Baselbieter Polizei bewilligt
yedu, sda
28.1.2021 - 12:21
Die Baselbieter Polizei darf künftig Bodycams, Drohnen-Kameras oder GPS-Geräte zur Observation von Verdächtigen einsetzen sowie heikle Veranstaltungen verbieten. Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in zweiter Lesung das revidierte Polizeigesetz verabschiedet.
Die Vorlage war auch in der zweiten Lesung unumstritten und wurde mit 82 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
Das revidierte Gesetz erlaubt es der Polizei, künftig Videokameras in ihren Fahrzeugen und Drohnen zur Überwachung von Menschenansammlungen und Aufdeckung von kriminellen Taten einzusetzen.
Auch darf die Polizei neu Schaulustige bei Unfällen und Verbrechen wegweisen, wenn die Persönlichkeitssphäre von Toten oder Verletzten verletzt wird. Zudem wird die Grundlage für den elektronischen Datenaustausch geschaffen und Stalking mit einer zwölftägigen Wegweisung und Strafandrohung bei Nichtbefolgung geahndet.
Das neue Gesetz schafft darüber hinaus die gesetzliche Grundlage für Bodycams an Polizeiuniformen, auch wenn auch bei der Baselbieter Polizei derzeit keine entsprechende Anschaffung geplant ist. Zudem dürfen Veranstaltungen von der Polizei mit Auflagen versehen werden oder als Ultima Ratio ganz verboten werden.
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