Die bundesrechtliche Neustrukturierung des Asylwesens hat Auswirkungen auf das Asylwesen des Kantons Solothurn. Neu werden die Asylsuchenden nicht mehr direkt den Gemeinden, sondern über die Sozialregionen zugeteilt.
Die Neuregelung wird per 1. Januar 2020 umgesetzt, wie die Solothurner Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Der Grundsatz der gleichmässigen Verteilung im Kanton habe sich bewährt und solle beibehalten werden.
Die gleichmässige Verteilung innerhalb des Kantons kann aber angesichts der angekündigten tieferen Zuweisungszahlen nur gewährleistet werden, wenn die Verteilung neu auf der Ebene der 14 Sozialregionen geschieht. Bis anhin fand die Verteilung auf Stufe Gemeinde statt.
Das Aufnahmesoll wird neu jährlich abgeschlossen. So müssen die Sozialregionen die Aufnahmepflicht innerhalb eines Jahres erfüllen. Die Zuweisungen an die Gemeinden erfolgen ausschliesslich an Sozialregionen, welche mit der Erfüllung des Aufnahmesolls im Rückstand sind.
Die Neustrukturierung Asyl des Bundes wird seit dem 1. März 2019 umgesetzt. Seither werden die meisten Asylverfahren während des Aufenthalts in den Verfahrenszentren des Bundes abgeschlossen. Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen werden vom Bund auf die Kantone verteilt.
Asylsuchende kommen nur noch in die Kantone, wenn in ihrem Verfahren zusätzliche Abklärungen nötig sind. Insgesamt werden den Kantonen so deutlich weniger schutzsuchende Personen zugewiesen. Der Kanton Solothurn wird als Standortkanton eines Bundeszentrums zusätzlich entlastet.
Gemäss Berechnungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) werden dem Kanton Solothurn bei 20'000 Asylgesuchen noch 258 Personen zugewiesen, welche später in die Gemeinden transferiert werden. Vor der Neustrukturierung waren es bei gleich vielen Gesuchen ungefähr 700 Personen.
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