Die Baselbieter Regierung schickt die Revision zum Gesetz über die Abgabe von Planungsmehrwerten in die öffentliche Vernehmlassung. Wegen eines Urteils des Bundesgerichts musste das Gesetz überarbeitet werden.
Die Revision sieht die Erhebung von Mehrwertabgaben nicht nur für Einzonungen, sondern auch für Um- und Aufzonungen vor, wie die Baselbieter Regierung am Mittwoch mitteilte. Sie schlägt vor, eine Abgabe von mindestens 30 Prozent auf die durch die Planungen generierten Bodenmehrwerte zu erheben. Die Gemeinden können einen höheren Abgabesatz in einem kommunalen Reglement vorsehen, wie die Regierung schreibt.
Zudem wird nach dem Bundesgerichtsurteil die Freigrenze angepasst, bis zu der für planungsbedingte Bodenmehrwerte keine Abgabe erhoben werden muss. Diese wird von heute 50'000 Franken auf 30'000 Franken reduziert, wie es weiter in der Mitteilung heisst.
Streit zwischen Gemeinde und Kanton
Das Baselbieter Stimmvolk hatte im Februar 2019 dem Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten knapp zugestimmt. Anschliessend ging die Gemeinde Münchenstein vors Bundesgericht. Sie sah im Gesetz einen Widerspruch zur Gemeindeautonomie und zum Raumplanungsgesetz des Bundes. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde teilweise gut und stellte fest, dass das kantonale Mehrwertabgabengesetz teilweise gegen das übergeordnete Bundesgesetz über die Raumplanung verstösst.
Ein Widerspruch besteht in dem Punkt, wo die Erhebung der Mehrwertabgaben nach kantonalem Recht lediglich bei Einzonungen zulässig ist, wie die Baselbieter Regierung weiter schreibt. Das Raumplanungsgesetz schreibe jedoch vor, dass grundsätzlich alle Vor- und Nachteile, welche durch Planungen entstehen, angemessen ausgeglichen werden müssen. Daher werde die Mehrwertabgabe auch für Um- und Aufzonungen festgeschrieben. Die Gesetzesrevision kommt bis am 31. März in die Vernehmlassung.