Regierungsrat BS Neues Basler Gesetz für Lohngleichheit in der Vernehmlassung

yedu, sda

16.8.2022 - 16:29

Lohngleichheit zwischen Mann und Frau war eine der zentralen Forderungen des Frauenstreiktages vom 14. Juni 2019 in Basel.
Lohngleichheit zwischen Mann und Frau war eine der zentralen Forderungen des Frauenstreiktages vom 14. Juni 2019 in Basel.
Keystone

In Basel-Stadt sollen Unternehmen ab 50 Mitarbeitende regelmässig einer Lohngleichheitsanalyse unterzogen werden. Die Basler Regierung hat eine entsprechendes Gesetz, das weiter geht als die Vorlage des Bundes, in die Vernehmlassung geschickt.

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Ziel des Lohngleichheitsanalysengesetz ist es gemäss Regierungsmitteilung vom Dienstag negative Auswirkungen von Lohndiskriminierung auf die Gesellschaft zu reduzieren. Die Vernehmlassung dauert bis am 16. November 2022.

Das Basler Lohngleichheitsanalysengesetz ist auf zwölf Jahre befristet und orientiert sich weitgehend an den Bestimmungen im nationalen Gleichstellungsgesetz. Die Lohngleichheitsanalyse sollen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden alle vier Jahre wiederholen.

Der Basler Grosse Rat hatte die Regierung im Juni 2020 damit beauftragt, bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes einen wesentlichen Schritt weiter zu gehen als dies der Bund fordert und damals eine SP-Motion relativ knapp überwiesen.

Laut der von den Bundesparlamenten 2018 beschlossenen Revision des Gleichstellungsgesetzes sind lediglich Unternehmen ab 100 Mitarbeitende verpflichtet, über die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau Rechenschaft abzulegen.