161 der 179 Aargauer Jagdreviere sind im Rahmen einer Ausschreibung für die Periode 2019 bis 2026 neu verpachtet worden. Für die 18 restlichen Reviere hat der Kanton Aargau einen anfechtbaren Entscheid erlassen.
Für 16 dieser 18 Reviere gingen Doppelbewerbungen ein. In diesen Fällen musste der Kanton entscheiden. Die betroffenen Jagdgesellschaften haben die Möglichkeit, den Entscheid beim Regierungsrat respektive beim Verwaltungsgericht anzufechten.
Welche Reviere betroffen sind, wird nicht bekanntgegeben, wie die Aargauer Staatskanzlei am Montag mitteilte. Für zwei Reviere gingen keine geeigneten Bewerbungen ein. Diese werden neu ausgeschrieben.
Gemäss Jagdgesetzgebung verpachtet das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) die Jagdreviere jeweils für acht Jahre. Die Gemeinden müssen ihre Zustimmung zur ausgewählten Jagdgesellschaft geben.
Bei Differenzen zwischen Departement und Gemeinde oder zwischen den beteiligten Gemeinden entscheidet der Regierungsrat. Das Jagdrevier wird in der Regel an die bisherige Jagdgesellschaft verpachtet.
Bewerben sich zwei oder mehr Jagdgesellschaften für ein Jagdrevier, wird diejenige Jagdgesellschaft bevorzugt, welche die jagdlichen Aufgaben besser erfüllt. Massgebend sind namentlich die bisherige Jagdausübung, die Verbundenheit der Jagdgesellschaft mit dem Revier sowie die Altersstruktur der Pächter.
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