Coronavirus – Solothurn Notverordnung: Solothurner Gemeinden bleiben handlungsfähig

SDA

30.10.2020 - 14:14

Statt Gemeindeversammlung direkt eine Volksabstimmung: Im Kanton Solothurn sollen die Gemeinden auch in der Coronapandemie handlungsfähig sein. (Symbobild)
Statt Gemeindeversammlung direkt eine Volksabstimmung: Im Kanton Solothurn sollen die Gemeinden auch in der Coronapandemie handlungsfähig sein. (Symbobild)
Source: KEYSTONE/EDDY RISCH

Im Kanton Solothurn können Gemeinderäte auch in Videokonferenzen und auf dem Zirkularweg Beschlüsse fassen können. Der Regierungsrat hat mit einer entsprechenden Notverordnung die Handlungsfähigkeit der Gemeinden trotz Pandemie sichergestellt.

Die Massnahmen des Bundes und des Kantons zur Bekämpfung des Coronavirus beeinflussten die Handlungsfähigkeit der Gemeinden, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Freitag mit. Bei etlichen Gemeinden bestünden bei der Durchführung von notwendigen Sitzungen der Behörden sowie von Gemeindeversammlungen erhebliche Bedenken.

Die Verordnung ermöglicht den Gemeindebehörden beispielsweise, mithilfe technischer Hilfsmittel wie Videokonferenz oder auf dem Zirkularweg Beschlüsse zu fassen. Sie schafft auch die Möglichkeit, dass das Volk direkt in einer Urnenabstimmung statt an einer Gemeindeversammlung entscheiden kann.

Die Verordnung gilt per sofort. Sie ist so lange «wie nötig, höchstens jedoch für ein Jahr in Kraft», wie die Staatskanzlei festhält. Der Regierungsrat werde die Verordnung ganz oder teilweise aufheben, sobald die Anordnungen nicht mehr nötig seien.

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