Die Gemeinde Däniken SO hat im Kampf um die Festsetzung von Finanzausgleichszahlungen vor dem Bundesgericht einen kleinen Teilsieg errungen. Das Solothurner Verwaltungsgericht muss in einem Nebenpunkt der Beschwerde noch einmal über die Bücher.
Däniken hatte in einem längeren Rechtsstreit mit den Solothurner Behörden unter anderem bemängelt, dass der Kanton der Gemeinde die Einnahmen aus den Quellen-, Personal- und Hundesteuern zu 100 Prozent angerechnet habe. Dies, obwohl die Gemeinde diese Steuern basierend auf einem Steuerfuss von 77 Prozent erhob.
Das Solothurner Verwaltungsgericht war auf diesen Teil der Beschwerde allerdings gar nicht eingegangen, so dass es nun vom Bundesgericht gerügt wird. Die Vorinstanz habe diesen Teil des Rechtsbegehrens nicht behandelt; in diesem Umfang liege eine formelle Rechtsverweigerung vor, heisst es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Keinen Erfolg hatte Däniken im Hauptpunkt der Beschwerde. Die Gemeinde wollte erreichen, dass die Einnahmen, welche sie pro Jahr als gemeinwirtschaftliche Leistungen von der Kernkraftwerk Gösgen AG (KKG) erhält, nicht bei der Berechnung der Abgabe im neuen Finanz- und Lastenausgleich einbezogen werden.
Das Bundesgericht gab der Vorinstanz recht und legte fest, dass dieser Betrag einbezogen werden darf. Die Entschädigung habe steuerähnlichen Charakter, argumentierte es. Dadurch werde der Gemeinde ermöglicht, den Steuersatz tiefer zu halten.
Die Gerichtskosten dieses Rechtsstreites wurden auf 5000 Franken festgelegt. Die Gemeinde Däniken muss 4000 Franken übernehmen, der Kanton Solothurn 1000 Franken.
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