Regierung BSÖko-Steuer für Nutzfahrzeuge und Motorräder in Basel-Stadt
SDA
1.9.2020 - 15:30
Nach den Personenwagen sollen im Kanton Basel-Stadt künftig auch Nutzfahrzeuge und Motorräder aufgrund ökologischer Kriterien besteuert werden. Ziel ist es, die Elektromobilität mit fiskalischen Anreizen zu fördern.
Die Basler Regierung hat am Dienstag eine entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage beinhaltet eine neue Regelung der Besteuerung von Motorrädern, Gesellschafts- und Wohnmotorwagen sowie Lieferwagen, Lastwagen und Sattelschlepper,
Für diese Fahrzeuge soll ein fixer Steuertarif eingeführt werden, für den das Gewicht und die Leistung massgeblich sind, wie es in einer Regierungsmitteilung heisst. Bisher richtete sich die Steuer nach dem Hubraum.
Bei Elektrofahrzeugen soll lediglich das Gewicht berücksichtigt werden, nicht jedoch die Leistung. Zudem will die Regierung umweltfreundliche Antriebssysteme zusätzlich fördern, indem sie für Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor während zwölf Jahren nur den halben Steuerbetrag einfordert.
Die geplante Gesetzesrevision hat für manche Fahrzeuge eine deutlich tiefere, für andere dagegen eine markant höhere Besteuerung zur Folge, wie aus der Vernehmlassungsvorlage hervorgeht. So sinkt die Steuer für einen bestimmten Elektrolastwagen von 2166 auf 687.50 Franken. Für ein bestimmtes Motorrad steigt sie dagegen von 118 auf 178.95 Franken.
Nach Schätzungen der Regierung verändern sich die Steuererträge für Nutzfahrzeuge und Motorräder unter dem Strich nur wenig. 2019 flossen 4,301 Millionen Franken in die Staatskasse. Nach der Gesetzesrevision sollen es 2020 gerade mal 3000 Franken mehr sein.
Für Personenwagen hatte der Kanton Basel-Stadt schon per 1. April ökologische Bemessungsgrundlagen für die Fahrzeugsteuer eingeführt. Massgebend sind das Fahrzeuggewicht und die CO2-Emissionen.
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