Im Kanton Basel-Landschaft können künftig auch Wohnungen ohne dazugehörige Parkplätze erstellt werden. Die Baselbieter Regierung ermöglicht Gemeinden eine Lockerung der Parkplatzpflicht.
Die Anpassung der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz per 1. Januar 2019 erfolgt nach einer Vernehmlassung bei den Gemeinden und in Absprache mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), wie es in einer Regierungsmitteilung von Mittwoch heisst. Gemeinden können die Zahl der zu erstellenden Parkplätze pro Wohnung künftig im Rahmen von Quartierplanungen anpassen.
Für die Beurteilung der Anzahl Parkplätze muss gemäss kantonalen Vorgaben jedoch ein Verkehrs- und Mobilitätsgutachten erarbeitet werden. Zudem muss eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr gegeben sein, wie weiter heisst. Erstellt werden müssen zudem genügend Abstellplätze für Zweiräder.
Die neuen Leitplanken sind Folge eines Parlamentsentscheid von Ende 2016, der auf einer von den Grünen eingereichten Motion basierte. Der Landrat entschied, dass künftig die Gemeinden über eine Lockerung der Parkplatzpflicht entscheiden können. Eine solche müsse jedoch klaren, kantonal festgelegten Kriterien entsprechen.
Bislang sind im Kanton Basel-Landschaft gemäss Verordnung pro Wohnung ein Parkplatz sowie 0,3 Besucherparkplätze vorgeschrieben. Werden Plätze nicht bereitgestellt, wird eine Ersatzabgabe fällig. Die Zahl der zu erstellenden Besucherparkplätzen bleibt bestehen.
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