Kantonsrat SO Parlament will Amtsnotare auch ohne Solothurner Patent zulassen

roch, sda

31.1.2024 - 12:23

Wer im Kanton Solothurn als Amtsnotar arbeiten will, braucht bislang ein Solothurnisches Notariatspatent. (Symbolbild)
Wer im Kanton Solothurn als Amtsnotar arbeiten will, braucht bislang ein Solothurnisches Notariatspatent. (Symbolbild)
Keystone

Die Solothurner Amtsschreibereien sollen künftig auch Notarinnen und Notare mit einem ausserkantonalen Patent anstellen dürfen. Mit seinem Beschluss vom Mittwoch beauftragte der Kantonsrat die Regierung, die nötigen Rechtsänderungen vorzubereiten.

Mit 68 Ja zu 19 Nein erklärte der Kantonsrat einen entsprechenden Auftrag von Rea Eng-Meister (Mitte) für erheblich. Mit der Zulassung ausserkantonaler Notare werde «weder das Amtsnotariat, noch das kantonale Beurkundungsmonopol der Amtschreibereien bei Rechtsgeschäften über Grundstücke berührt», hiess es in der Stellungnahme der Regierung. Hingegen sei die Öffnung eine Möglichkeit, «einem drohenden Personalengpass rechtzeitig zu begegnen».

Ersatz für Babyboomer

Einstimmig für die Änderung ausgesprochen hatte sich im Vorfeld schon die Finanzkommission. Sprecherin Karin Kälin (SP) wies darauf hin, mit dem Abgang der letzten Babyboomer werde sich der Personalmangel bei den Amtsschreibereien verschärfen. Fachleute seien auch in anderen Kantonen sehr gesucht.

Dagegen stimmte eine grosser Teil der SVP-Fraktion, bei der FDP gab es zwei Nein sowie eine Enthaltung. SVP-Sprecher Walter Gurtner kritisierte, seit 2014 sei der Bestand des Kantonspersonals stark angewachsen. Statt mehr Amtsnotare anzustellen, sollten zusätzliche Aufgaben von privaten Notaren übernommen werden dürfen.

Ausbildung eigener Leute hat Priorität

Landammann und Finanzdirektor Peter Hodel entgegnete, es sei «keine Rede von einem Ausbau», sondern gehe nur darum, den Status Quo behalten zu können. Nach wie vor habe die Ausbildung eigener Leute erste Priorität, vor der Suche in andern Kantonen.

Aktuell absolvierten sechs Mitarbeitende der Amtsschreibereien die sechs bis acht Jahre dauernde, berufsbegleitende Weiterbildung. Diese Personen seien jedoch auch in der Privatwirtschaft gefragt.

Für die Gesetzesanpassung will die Regierung laut ihrer Stellungnahme nun genauer prüfen, welche Abschlüsse von ausserkantonalen Notaren als gleichwertig anerkannt werden könnten.

roch, sda