Energie Präzisierungen zur Konzessionsgebühr ins Basler IWB-Gesetz

SDA

2.11.2017 - 12:57

Basel-Stadt soll eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür bekommen, dass der Kanton eine Konzessionsgebühr von seinen Industriellen Werken Basel (IWB) erhebt und die IWB diese den Stromkunden weiter verrechnet. Auslöser ist ein Bundesgerichtsurteil vom März.

Die Regierung hat am Dienstag dem Grossen Rat eine Änderung des IWB-Gesetzes vorgelegt. Neben der Rechtsgrundlage für die Konzessionsgebühr enthält die Gesetzesänderung auch eine solche für den Einsatz so genannter Smart Meter, "intelligente, fernauslesbare Messeinrichtungen" - diese sind bei Kunden teils schon verbaut.

Das Bundesgericht hatte am 17. März einen Rekurs eines IWB-Kunden mangels Rechtsgrundlage gutgeheissen, der die Konzessionsgebühr auf seinen Stromverbrauch nicht hatte bezahlen wollen. Die Kriterien für die Gebührenhöhe seien unklar und so letztere nicht überprüfbar, kritisierte das höchste Schweizer Gericht in seinem Urteil.

Die Einnahmen aus solchen Konzessionsgebühren summieren sich bei den IWB zu rund 11 Millionen Franken im Jahr. Nach dem Urteil hatten die IWB den gerügten Gebührenanteil aus den Rechnungen gestrichen. Nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung soll das Geld wieder fliessen - für einen normalen Haushalt geht es um ein paar Franken im Monat.

Die Konzession erlaubt der IWB die Nutzung der Allmend für Bau, Betrieb und Unterhalt von Leitungen und Bauten, die der Energieversorgung dienen. Die Höhe der Gebühr legt der Regierungsrat fest. Laut Bundesgericht zulässig und daher von allen Strombezügern zu bezahlen, ist der Kostenanteil für öffentliche Beleuchtung und öffentliche Uhren.

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