Energie Präzisierungen zur Konzessionsgebühr ins Basler IWB-Gesetz

SDA

2.11.2017 - 12:57

Basel-Stadt soll eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür bekommen, dass der Kanton eine Konzessionsgebühr von seinen Industriellen Werken Basel (IWB) erhebt und die IWB diese den Stromkunden weiter verrechnet. Auslöser ist ein Bundesgerichtsurteil vom März.

Das Bundesgericht hatte am 17. März einen Rekurs eines IWB-Kunden mangels Rechtsgrundlage gutgeheissen, der die Konzessionsgebühr auf seinen Stromverbrauch nicht hatte bezahlen wollen. Die Kriterien für die Gebührenhöhe seien unklar und so letztere nicht überprüfbar, kritisierte das höchste Schweizer Gericht in seinem Urteil.

Die Konzession erlaubt der IWB die Nutzung der Basler Allmend für Bau, Betrieb und Unterhalt von Leitungen und Bauten, die der Energieversorgung dienen. Die Höhe der Gebühr legt die Regierung fest. Laut Bundesgericht zulässig, also von allen Strombezügern zu bezahlen, ist der Kostenanteil für öffentliche Beleuchtung und Uhren.

Die Einnahmen aus solchen Konzessionsgebühren summieren sich bei den IWB zu rund 11 Millionen Franken im Jahr. Nach dem Urteil hatten die IWB den gerügten Gebührenanteil aus den Rechnungen gestrichen. Nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung soll das Geld wieder fliessen - für einen normalen Haushalt geht es um ein paar Franken im Monat.

Zulasten des Kantons

Die Regierung hat am Dienstag nun dem Grossen Rat eine Änderung des IWB-Gesetzes vorgelegt. Wenn das Parlament schnell entscheidet sowie ein Referendum ausbleibt, kann die Änderung bestenfalls per 1. Februar 2018 in Kraft treten, wie beim zuständigen Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) zu erfahren war.

Damit fehlt dem Kanton laut WSU rund ein Jahr Konzessionseinnahmen. Für eine Rückzahlung bezahlter Konzessionsgebühren bestehe hingegen keine Verpflichtung: IWB-Rechnungen sind formell Verfügungen und damit nicht nachträglich anfechtbar - nur jener Kunde, der rekurriert hatte, muss also als einziger nicht bezahlen.

Neben der Rechtsgrundlage für die Konzessionsgebühr enthält die Gesetzesänderung im Übrigen auch eine für den Einsatz so genannter Smart Meter - "intelligente, fernauslesbare Messeinrichtungen". Solche Geräte sind schon gut 55'000 bei Kunden verbaut; das ist laut einem IWB-Sprecher fast die Hälfte der insgesamt 130'000 Stromzähler.

Zurück zur Startseite