Tauben als Köder Prozess gegen Falken-Vergifter am Basler Strafgericht

scmi, sda

15.12.2023 - 04:31

Der Wanderfalke gehört gemäss der Roten Liste der Brutvögel zu den streng geschützten Tierarten. (Archivbild)
Der Wanderfalke gehört gemäss der Roten Liste der Brutvögel zu den streng geschützten Tierarten. (Archivbild)
Keystone

Ein Taubenzüchter muss sich vor dem Basler Strafgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, mit vergifteten Tauben als Köder mindestens sechs Wanderfalken sowie zwei Mäusebussarde getötet zu haben. Zudem soll er mit einem falschen Bombenalarm ein Fest aufgelöst haben.

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Der Beschuldigte nahm mit seinen serbischen Hochfliegertauben an Wettbewerben teil. Im Jahr 2020 fasste er in seinem Freizeitgarten in Basel den Entschluss, sich der natürlichen Feinde seiner Tauben zu entledigen, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Mehrmals soll er weniger wertvolle Vögel aus seinem Taubenschlag mit einem hochgiftigen Pestizid präpariert haben. Mit solchen «Kamikazetauben» habe er die Greifvögel angelockt.

So wurden gemäss Anklageschrift mehrmals die Ködertauben von streng geschützten Wanderfalken geschlagen und zum Nistplatz gebracht, worauf sowohl die Altvögel wie auch die Jungtiere starben. Auch Mäusebussarde, die vom Kadaver frassen, seien der Vergiftung erlegen.

Feier mit 300 Personen aufgeschreckt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann auch vor, mit einem falschen Bombenalarm eine Festgesellschaft aufgelöst zu haben. Im Jahr 2014 feierte ein Taubenzüchterverein in einem Lokal in Frenkendorf. Aufgrund eines Streits mit einem Vereinsmitglied soll der Beschuldigte von einer Telefonkabine in Basel aus die Baselbieter Kantonspolizei alarmiert und damit für eine Ende der Party mit 300 Feiernden gesorgt haben. Aufgrund dieses Verlusts erhebt der Wirt eine Schadenersatzforderung von fast 8000 Franken.

Der Mann steht unter anderem wegen falschen Alarms, Schreckung der Bevölkerung und mehrfacher Tierquälerei vor dem Gericht. Die mutmasslichen Taten fallen gemäss Anklageschrift in die Probezeit von Vorstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.