Sicherheit Regierung beschliesst Massnahmenpaket für das untere Kleinbasel

scmi, sda

15.3.2024 - 10:26

Die Videoüberwachung auf der Dreirosenanlage wird bis Ende 2024 fortgesetzt. (Archivbild)
Die Videoüberwachung auf der Dreirosenanlage wird bis Ende 2024 fortgesetzt. (Archivbild)
Keystone

Die Basler Regierung hat Massnahmen für mehr Sicherheit im unteren Kleinbasel beschlossen. Unter anderem soll der Rangerdienst bei der Dreirosenanlage auf das ganze Jahre ausgeweitet und die Videoüberwachung bis Ende 2024 fortgesetzt werden. Geplant sind auch mehr Konsumplätze in den Kontakt- und Anlaufstellen (K+A), wie die Regierung am Freitag mitteilte.

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Das Massnahmenpaket kostet 988'000 Franken. Die Finanzkommission des Grossen Rates hat den Antrag der Regierung für diese dringliche Ausgabenbewilligung bereits einstimmig abgesegnet, wie diese ebenfalls am Freitag bekanntgab.

Der Rangerdienst auf der Dreirosenanlage soll künftig auch in den Wintermonaten im Einsatz sein. Das Arbeitspensum der Ranger soll ab April auf 60 Prozent erhöht werden. Auch in die Sozialarbeit soll mehr investiert werden- unter anderem in das Fachteam «Mittler im öffentlichen Raum» des Gesundheitsdepartements. Dieses sucht Drogenkonsumentinnen und -konsumenten im Umfeld der K+A auf und dient als Ansprechpartner für die Anwohnerschaft.

Mehr Einsätze privater Sicherheitsdienste

Zudem erachtet die Regierung den Ausbau von Leistungen privater Sicherheitsdienste an mehreren Orten als notwendig. Ein mögliches Szenario könnte eine befristete Sperrung des Matthäuskirchplatzes im Sommer 2024 oder bei einer Häufung von Vorfällen der Einsatz von Sicherheitsdiensten bei Schulhöfen sein, wie es im Antrag der Regierung an die Finanzkommission heisst.

In den K+A sollen mehr Plätze für den inhalativen Drogenkonsum die Wartezeiten verkürzen. So wird der Grossbasler Standort Dreispitz versuchsweise neu nicht nur an zwei, sondern an drei Abenden pro Woche geöffnet sein. Dies soll den Kleinbasler Standort Riehenring und somit auch die Umgebung entlasten. Im Rahmen eines Pilotprojekts wird zudem geprüft, ob mit einer Verlängerung der Öffnungszeiten der Notschlafstelle ein Beitrag zur Entspannung der Situation im unteren Kleinbasel geleistet werden kann.

Weitere Grosskontrollen

Bewährte Massnahmen sollen weitergeführt, so etwa die Videoüberwachung bei der Dreirosenanlage bis Ende Jahr, wie die Regierung weiter schreibt. Seit August 2023 sind dort 16 Kameras installiert, nachdem es in dort zu einer Häufung von Gewaltvorfällen kam. Wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement im Herbst bilanzierte, gingen damit die schweren Gewaltdelikte zurück, nicht jedoch Diebstähle und Drogenkriminalität.

Bereits umgesetzt wurde die Installation von mehr Beleuchtungskörpern auf der Dreirosenanlage und bei der Kaserne. Weitergeführt werden auch grossangelegte Kontrollen der Kantonspolizei fünfmal pro Woche. Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz werden konsequent verzeigt, wie die Regierung schreibt.

Perspektiven für abgewiesene Asylsuchende

Teil des Massnahmenpakets sind auch zusätzliche Ausgaben für die Sozialhilfe für das Pilotprojekt «Beschäftigung mit Ausbildungscharakter und Verdienstmöglichkeit». Damit soll abgewiesenen Asylsuchenden «eine echte Perspektive auf ein würdigeres Leben vor und nach der Ausreise» gegeben werden, wie die Regierung schreibt. So würden sie bei einer Rückkehr nicht mit leeren Händen ausreisen. Es sei aber «fraglich», ob sich die Personen an den Kleinbasler Brennpunkten angesprochen fühlen.

Die Vorschläge für dieses Massnahmenpaket stammen von einer interdepartamentalen Arbeitsgruppe, die sich mit der Drogen- und Sicherheitssituation im unteren Kleinbasel befasste. Die beantragten Ausgaben sind dringlich und befristet. Davon werden 412'000 Franken durch das bestehende Budget der Sozialhilfe getragen. 576'000 Franken gehen zu Lasten der Erfolgsrechnung der zuständigen Departemente, wie die Regierung weiter schreibt.

Gemäss Finanzhaushaltsgesetz kann die Finanzkommission bei dringlichen Vorhaben einer von der Regierung beantragten Ausgabenbewilligung im Namen des Grossen Rates zustimmen, sofern die Grenze von 1,5 Millionen Franken nicht erreicht wird.