Die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden im Kanton Baselland sollen nicht mehr benötigte Gebäulichkeiten der Stiftung Kirchengut zurückgeben können. Dies schlägt die Regierung vor, die dies mit einer Änderung des Dekrets über die Stiftung Kirchengut möglich machen will.
Ziel der Massnahme sei, einzelne Kirchgemeinden finanziell zu entlasten, indem sie eine allfällige zweite Kirche oder ein leer stehendes Pfarrhaus nicht mehr mieten müssen, wie die Baselbieter Regierung am Dienstag mitteilte. Demnach gehören im Baselbiet die meisten Kirchen und Pfarrhäuser der Stiftung Kirchengut.
Für den Umgang mit zurückgegebenen Gebäulichkeiten will die Regierung der Stiftung einen grösseren Handlungsspielraum verschaffen. Die nicht mehr benötigten Kirchen und Pfarrhäuser sollen effizienter und nach kaufmännischen Grundsätzen bewirtschaftet werden können.
Ein Verkauf oder die Abgabe im Baurecht will der Kanton jedoch nicht erlauben. Denn die Kulturgüter sollen erhalten bleiben.
Für die Stiftung hat die neue Regelung zur Folge, dass sie künftig bei den zurückgegebenen Gebäude jene Hälfte der Kosten für Unterhalt und Renovationen tragen muss, den bisher die Kirchgemeinden bezahlt haben. Auf der andern Seite kann die Stiftung jedoch laut Regierung von den erweiterten Möglichkeiten bei der Bewirtschaftung profitieren. Dies soll eine "solide Basis" bilden.
Die Stiftung Kirchengut verfügt in 34 Baselbieter Gemeinden über Kirchen, Pfarrhäuser und Nebengebäude. Die meisten davon stehen unter Denkmalschutz. 2017 hatte die Stiftung gemäss ihrer Jahresrechnung bei einem Ertrag von 2,87 Millionen Franken einen Verlust von 302'000 Franken verbuchen müssen.
Die Dekretsänderung, die vom Landrat gutgeheissen werden muss, geht nun in die Vernehmlassung. Für den Kanton Baselland ist die neue Regelung kostenneutral, wie die Regierung festhält.
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