Berufliche Vorsorge Rentenniveau der Aargauer Staatsangestellten soll gestützt werden

ga, sda

4.11.2022 - 09:31

Der Aargauer Regierungsrat will die berufliche Vorsorge von Staatsangestellten und Lehrpersonen "mit Augenmass sichern". Das führt zu Mehrkosten in Millionenhöhe. (Symbolbild)
Der Aargauer Regierungsrat will die berufliche Vorsorge von Staatsangestellten und Lehrpersonen "mit Augenmass sichern". Das führt zu Mehrkosten in Millionenhöhe. (Symbolbild)
Keystone

Der Aargauer Regierungsrat will den Staatsangestellten und Lehrpersonen bei der beruflichen Vorsorge ein «angemessenes Leistungsniveau» gewährleisten. Ein starkes Absinken der Renten aus der Pensionskasse soll verhindert werden. Der Regierungsrat erwartet Mehrkosten von 16,5 Millionen Franken pro Jahr.

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Der Reformdruck auf die berufliche Vorsorge habe sich stark erhöht, schreibt der Regierungsrat in der am Freitag dem Kantonsparlament zugestellten Botschaft. Gründe dafür seien die steigende Lebenserwartung und die schwierige Lage an den Kapitalmärkten. Dies führt gemäss Regierungsrat generell zu sinkenden Umwandlungssätzen und damit zu tieferen Renten.

Konkret senkte die Aargauischen Pensionskasse (APK), bei der vor allem Staatsangestellte und Lehrpersonen versichert sind, den technischen Umwandlungssatz zulasten der Versicherten von ursprünglich 6,8 Prozent (bis 2013) auf neu 5,0 Prozent (ab 2024).

Während früher eine Person in Rente rund 65 Prozent des früheren Lohnes erhielt (Pensionskasse und AHV), sinkt das Niveau nun auf 55 Prozent des versicherten Lohn. Damit werde das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60 Prozent aus der ersten Säule (AHV) und der zweiten Säule (Pensionskasse) im Durchschnitt nicht mehr erreicht, hält der Regierungsrat fest.

60 Prozent des Lohns als Rente

Er will diese Absenkung im Vorsorgeplan des Kantons abfedern und schlägt verschiedene Massnahmen vor. Damit ein Leistungsziel von 60 Prozent des versicherten Lohns erreicht werden kann, sollen die Sparbeiträge anteilsmässig erhöht werden. Weiter schlägt der Regierungsrat eine Reduktion des Koordinationsabzugs vor.

Zudem schlägt der Regierungsrat eine Einmaleinlage durch den Kanton für Versicherte im Alter über 50 Jahren vor. Es geht um 20,2 Millionen Franken. Dieser Gruppe verbleibe am wenigsten Zeit, durch höhere Sparbeiträge ihr Alterskapital zu erhöhen.

Die eigentlichen Abfederungsmassnahmen verursachen dem Kanton pro Jahr Mehrkosten. Die Erhöhung der Spargutschriften schlägt mit 7,8 Millionen Franken pro Jahr zu Buche, und die Senkung des Koordinationsabzugs kostet 8,7 Millionen Franken pro Jahr. Die Einmaleinlage kostet 20,2 Millionen Franken.

Gemeinden müssen mitbezahlen

Sämtliche Massnahmen haben auch finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden, weil diese 35 Prozent der Personalkosten der Lehrpersonen tragen. Die Versicherten wiederum zahlen höhere Beiträge ein, was ihren Nettolohn reduziert und damit gleichzeitig einen Beitrag für ihre persönliche Altersvorsorge leistet.

Der Kanton wolle ein verlässlicher Arbeitgeber bleiben, hält der Regierungsrat in der Botschaft fest. Der Grosse Rat wird im kommenden Jahr über die Vorlage entscheiden, die auf Anfang 2024 in Kraft treten soll. In der Vernehmlassung unterstützten Parteien und Verbände im Grundsatz die Stossrichtung der Vorlage.