Grosser Rat BS Residenzpflicht für Basler Grossbauprojekt Nauentor bewilligt

dosp, sda

17.3.2021 - 12:06

Das Grossbauprojekt Nauentor beim Bahnhof SBB soll von drei Türmen gesäumt werden.
Das Grossbauprojekt Nauentor beim Bahnhof SBB soll von drei Türmen gesäumt werden.
Keystone

Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Grossbauprojekt Nauentor beim Bahnhof SBB bewilligt. Der Rat hielt an der von seiner vorberatenden Kommission ausgehandelten Residenzpflicht für einen Teil der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner fest.

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Sachlich ging es unter anderem um eine Änderung des Zonenplans und um einen Bebauungsplan für das Neubauprojekt an der Stelle des ausgedienten Postreitergebäudes beim Bahnhof SBB. Dieses sieht über den Gleisanlagen einen ausgedehnten neuen Sockelbau mit Dienstleistungsnutzungen und grossen Höfen sowie an dessen Rändern drei Hochhäuser von knapp 90 Metern Höhe vor. Als Investoren stehen die Post und die SBB fest.

Die Bauten waren im Rat mit Ausnahme des Grün-Alternativen Bündnisses (GAB), welches das Projekt grundsätzlich kritisierte, kaum umstritten.

Auf Kritik waren bereits in der vorberatenden Bau- und Raumplanungskommission (BRK) aber die vorgesehenen Veloverbindungen vom Gundeldinger-Quartier zur Kernstadt gestossen. Die Vorlage der Regierung wurde in diesem Punkt von verschiedenen Fraktionssprecherinnen und -sprechern als ungenügend und vage bezeichnet.

Die zuständige Bau- und Verkehrsdirektorin Esther Keller (GLP) stellte in Aussicht, dass sich die Regierung im weiteren Verlauf des Umgestaltungsprozesses für entsprechende Verbesserungen einsetzen werde. Sie lobte ganz allgemein die Arbeit der BRK, die im Dialog mit den Investoren eine Reihe von Erweiterungen in die regierungsrätliche Vorlage eingebracht hat.

Umstrittene Residenzpflicht

Nur in einem Punkt beantragte die Regierung eine Änderung, nämlich bei der vorgeschlagenen Residenzpflicht. Die Kommission hatte mit den Investoren ausgehandelt, dass mindestens ein Drittel aller Wohnungen mit einer Residenzpflicht für die Mieterinnen und Mieter zu belegen ist.

Regierungsrätin Keller wollte diesen Passuss streichen lassen. In einem anderen Fall habe das Basler Appellationsgericht eine Residenzpflicht als rechtlich nicht haltbar bezeichnet, sagte sie. Deshalb würde man sich hier trotz des Einverständnisses der Investoren auf einen rechtlich wackligen Boden begeben.

Der Antrag der Regierung wurde mit 48 gegen 46 Stimmen bei 3 Enthaltungen knapp abgelehnt. Weitere Ergänzungen aus dem Kommissionsbericht, etwa dass mindestens ein Drittel des Wohnanteils des Projekts als preisgünstig angeboten werden muss, wurden kaum bestritten. Einzig das GAB hätte sich hier einen höheren Anteil erwünscht.

In der Schlussabstimmung bewilligte der Grosse Rat die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Grossbauprojekt mit 79 gegen 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen deutlich.