Der Solothurner Regierungsrat hat Richtlinien erlassen, um den Bestand der kantonalen Kunstsammlung für die kommenden Generation zu sichern. Die Kunstsammlung umfasst rund 4000 Werke.
Die Kunstsammlung des Kantons umfasse eine ausserordentliche Vielfalt künstlerischer Themen und Inhalte, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Donnerstag mit. Zu den Beständen gehörten Gemälde, Arbeiten auf Papier und Fotografien wie Skulpturen und Objekte. Der Schwerpunkt der Sammlung liege auf Werken Solothurner Kunstschaffender des 20. und 21. Jahrhunderts.
Um den Wert dieser Sammlung als kulturelles Erbe zu erhalten, gelte es, dieses verhältnismässig, sachgerecht und umsichtig in die Zukunft zu führen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Richtlinien legen das Vorgehen bei Anschaffungen, der Pflege und Erhaltung fest. Vorgaben gibt es auch zum Leihverkehr der Werke.
Die vom Regierungsrat erlassenen Richtlinien sind für alle Beteiligten verbindlich. Das Amt für Kultur und Sport ist fachlich zuständig für alle Fragen rund um die kantonale Kunst, insbesondere für die Erweiterung, Pflege, Verwaltung und Vermittlung der Kunstsammlung. Es koordiniert die involvierten Dienststellen und vielfältigen Anspruchsgruppen und berät und begleitet die Leihnehmer.
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