Grosser Rat BS Rückvergütung würde dem Basler Steuerzahler 2535 Franken bescheren

scmi, sda

16.8.2024 - 13:22

Eine Motion verlangt, dass ein grosser Teil der kantonalen Überschüsse wieder im Portemonnaie der steuerzahlenden Privatpersonen landen soll. (Archivbild)
Eine Motion verlangt, dass ein grosser Teil der kantonalen Überschüsse wieder im Portemonnaie der steuerzahlenden Privatpersonen landen soll. (Archivbild)
Keystone

Bei einer Überschuss-Rückvergütung in Basel-Stadt bekäme jede steuerzahlende Privatperson im Schnitt jährlich 2535 Franken. Dies geht aus der Stellungnahme der Regierung vom Freitag zu einer Motion für Steuerrückzahlungen bei hohen Überschüssen hervor. Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum 2016 bis 2022.

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Gemäss Motion hätte eine Ausschüttung im Umfang von 80 Prozent zu erfolgen. Das wären rund 250 Millionen Franken pro Jahr, wie es im Schreiben der Regierung heisst.

Die Motion von Christian Moesch (FDP) wurde im April vom Grossen Rat an die Regierung überwiesen. Sie verlangt ein Modell für nachträgliche Steuerrückvergütungen bei hohen Überschüssen in der Kantonsrechnung, wie sie in Basel-Stadt der Fall sind.

Regierung will Überweisung als Anzug

Die Regierung beantragt aber, die Motion bei der Zweitüberweisung in einen unverbindlicheren Anzug umzuwandeln. Als Grund dafür nennt sie weitere noch hängige politische Vorstösse und Initiativen zum Umgang mit Überschüssen sowie das von der Exekutive beantragte Basler Standortpaket in Reaktion auf die OECD-Mindestbesteuerung. Daher müsse die FDP-Motion in Abstimmungen mit all diesen noch offenen Fragen angeschaut werden.

Die Motion von Moesch sieht vor, dass die Ausschüttung nur dann erfolgen soll, wenn die Nettoschuldenquote des Kantons negativ ist. Sie soll im Umfang des erzielten Überschusses ausbezahlt werden, wobei ein Sockelbetrag von maximal 20 Prozent des Überschusses zum Bruttoschuldenabbau abgezogen werden soll.