Rückschlag für die Gegnerinnen und Gegner des geplanten neues Quartiers Salina Raurica Ost in Pratteln BL: Die Baselbieter Regierung hat eine Stimmrechtsbeschwerde zur Frage der Rechtsgültigkeit der Volksinitiative «Salina Raurica Ost bleibt grün» abgewiesen.
Somit bestätigt die Exekutive den Entscheid des Einwohnerrats von Pratteln vom Mai 2020 und erachtet das Volksbegehren als offensichtlich rechtswidrig. Die Initiative würde faktisch zu einem Bauverbot über einen langen Zeitraum führen, was einer eigentlichen Auszonung des Gebiets gleichkomme würde, teilte die Baselbieter Regierung am Mittwoch mit.
Die Regierung ist der Auffassung, dass das im Oktober 2019 mit 828 Unterschriften zustande gekommene Volksbegehren «in offensichtlicher Weise» gegen übergeordnetes Recht sei, weil damit der bundesrechtliche «Grundsatz der Planbeständigkeit» schwer verletzt werde.
Der Einwohnerrat von Pratteln hatte die Volksinitiative am 11. Mai 2020 als nicht rechtsgültig erklärt. Gegen diesen Entscheid hatten die Initiantinnen und Initianten direkt beim Kantonsgericht Beschwerde eingereicht, das allerdings in dieser Angelegenheit die Regierung für zuständig sah.
Wohnraum für 2500 Menschen geplant
Die Volksinitiative «Salina Raurica Ost bleibt grün» will eine «Denkpause von etwa 15 Jahren» für das noch nicht überbaute Entwicklungsgebiet. Demnach soll das Gebiet einer Zone zugewiesen werden, deren Nutzung noch nicht bestimmt ist oder in der eine Nutzung erst später zugelassen wird.
Eine städtebauliche Studie der Gemeinde Pratteln, des Kantons Baselland und des Totalunternehmers Losinger Marazzi sieht für das Entwicklungsgebiet Salina Raurica Ost Wohnraum für 2500 Menschen und ebenso viele Arbeitsplätze vor. Mit der Entwicklung des neuen Quartiers geht es seit Jahren nur schleppend voran.