Steuern Säumige Steuerzahler: Aargauer bezahlen 4,5 Millionen Mahngebühren

SDA

16.12.2019 - 12:02

Im Kanton Aargau haben die erstmaligen Mahngebühren für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen und nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen in diesem Jahr rund 4,5 Millionen Franken eingebracht. Die Mehrheit des Geldes geht an die Gemeinden.

Es sei in etwa das Ziel erreicht worden, wie das im Rahmen der Sanierungsmassnahme 2018 beschlossen worden sei, sagte Dave Siegrist, Chef des Kantonalen Steueramts, im Regionalsender Tele M1.

Die Mahngebühren wurden für Steuererklärungen ab 2018 und Steuerforderungen ab 2019 in Rechnung gestellt. Der Regierungsrat hatte die Idee, als Beitrag zur Sanierung der Staatskasse solche Mahngebühren einzuführen.

Parlament wollte es so

Der Grosse Rat stimmte den kostendeckenden Gebühren im November 2017 zu – und zwar sehr deutlich mit 113 zu 17 Stimmen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen erhob das Kantonale Steueramt für Mahnungen und Betreibungen früher keine Gebühren.

Die vom Regierungsrat beschlossene Preisliste legt fest, dass die erste Mahnung 35 Franken kostet. Die zweite Mahnung, die per eingeschriebener Post verschickt wird, schlägt mit 50 Franken zu Buche. Die Bearbeitungsgebühr für ein Betreibungsverfahren beim Steuerbezug beträgt 100 Franken.

Unter dem Strich erhalten die Gemeinden 60 Prozent von den Zusatzeinnahmen. Um die neuen Gebühren zu Umschiffen, kann ein Steuerpflichtiger von sich aus auf die Verwaltungsstelle zugehen und rechtzeitig eine Fristerstreckung für die Steuererklärung beantragen. Wer mit dem Bezahlen der Steuern im Verzug ist, kann mit dem Steueramt eine Zahlungsvereinbarung abschliessen.

Eine ähnliche Regelung wie der Aargau kennen auch die Nachbarkantone Baselland, Solothurn, Bern und Zug. Die Gebühren betragen bei Mahnungen 20 bis 60 Franken.

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