Im Ringen um die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden haben die Baselbieter Regierung und der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) erste sechs Projekte gestartet. Diese betreffen die Altersbetreuung, Bildung, Raumplanung und Wasserversorgung.
Reformbedarf orten Regierung und VBLG vordringlich im Ausbau der Gemeindeautonomie und der regionalen Gemeindezusammenarbeit, jedoch nicht in der Übertragung von ganzen Aufgabenbereichen vom Kanton an die Gemeinden, wie es an einer gemeinsamen Medienkonferenz am Montag in Liestal hiess. 24 Sachgebiete seien dazu auf Relevanz für eine Aufgaben- und Kompetenzverschiebung untersucht worden.
Dazu wurde der Prozess "Verfassungsauftrag Gemeindestärkung" (VAGS) vor Jahresfrist angeschoben und ein Steuerungsausschuss mit Vertretern von Kanton und Gemeinden eingesetzt. In erster Linie bestehe Handlungsbedarf in klassischen Gemeindeaufgaben wie Raumplanung, Altersbetreuung, Bildung, Sozialhilfe und Wasserversorgung.
Konkret soll beispielsweise die Zuständigkeit zur Festlegung der Pflegenormkosten für die Langzeitpflege von der Regierung an die Gemeinden oder an Versorgungsregionen übertragen werden. Bei Raumplanung und Wasserversorgung geht es um Abgrenzungen, und bei der Bildung um den Berufsauftrag für Lehrpersonen und die Führungsstrukturen im Bereich der Schulen.
Neue Denkweise
Beschlossen werden Projekte jeweils einzeln von Regierung und VBLG. Unterschieden wird dabei zwischen VAGS-Projekten und sogenannten VAGS-Projekten "light". Letztere sind wegen personeller oder funktionaler Gegebenheiten nicht zwingend paritätisch zusammengesetzt. Projekte werden mit Beschlüssen von Regierung und VBLG sowie falls nötig einer Landratsvorlage abgeschlossen.
Ziel der VAGS-Projekte ist ein früher Einbezug der Gemeinden. Damit habe sich die Denkweise gegenüber der Vergangenheit geändert, sagte VBLG-Präsidentin Bianca Maag-Streit. Früher hätten sich die Gemeinden oft nicht durchsetzen können, wenn sie erst bei der Vernehmlassung mitreden durften. Die ersten Projekte seien ein Beweis für einen Quantensprung, sagte Regierungsrat Anton Lauber.
Aufgaben vorrangig an Gemeinden
Klar ist indes, dass grosse VAGS-Projekte länger dauern werden als die ursprünglich angenommenen anderthalb Jahre. Der Prozess sei kein einfacher, sagte Lauber. Es dürfe zudem nicht erwartet werden, dass alle 86 Gemeinden jeweils einstimmig einer in einem VAGS-Projekt erarbeiteten Lösung zustimmen würden.
Die Regierung und VBLG hatten sich Ende 2016 auf einen gemeinsam gestalteten Prozess zur Aufgabenteilung verständigt. Im Mai 2017 nahmen die Stimmberechtigten eine Verfassungsänderung deutlich an. Aufgaben werden neu gemäss Subsidiaritätsprinzip vorrangig den 86 Gemeinden übertragen.
Die Gemeinden werden ihrerseits zu einer verstärkten Zusammenarbeit verpflichtet. Dieser Weg ist gemäss Lauber unausweichlich - auch wenn das Gemeinderegionengesetz im vergangenen Jahr im Landrat gescheitert ist. Bei VAGS-Projekten sei immer auch die Strukturfrage zu beantworten.
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