Nordschweiz Solothurn will ab 2026 Gutscheine für Kinderbetreuung einführen

roch, sda

24.9.2024 - 16:10

Im Kanton Solothurn sollen Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung bei Tagesmüttern, Kindertagesstätten und Tagesstrukturen finanzielle Unterstützung von Kanton und allen Gemeinden erhalten. Dies in Form von Betreuungsgutscheinen. (Archivbild)
Im Kanton Solothurn sollen Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung bei Tagesmüttern, Kindertagesstätten und Tagesstrukturen finanzielle Unterstützung von Kanton und allen Gemeinden erhalten. Dies in Form von Betreuungsgutscheinen. (Archivbild)
Keystone

Die familienergänzende Kinderbetreuung soll im Kanton Solothurn künftig von Kanton und allen Gemeinden über Betreuungsgutscheine mitfinanziert werden. Der Regierungsrat hat am Dienstag ihren Entwurf zur Änderung des Sozialgesetzes vorgestellt, über die der Kantonsrat entscheiden wird.

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Die Unterstützung durch Gemeinden und Kanton soll Familien entlasten, die Erwerbsbeteiligung erhöhen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Standortattraktivität des Kantons Solothurn erhöhen, schreibt die Staatskanzlei in einer Mitteilung.

Das neue Modell mit Betreuungsgutscheinen soll ab August 2026 in Kraft treten. Wie das Angebot genau ausgestaltet werde, bleibe auch künftig im Verantwortungsbereich der Einwohnergemeinden. Sie könnten innerhalb der kantonalen Rahmenbedingungen eine passende Variante auswählen.

Neu sollen Eltern Beiträge für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien erhalten. Je geringer das Einkommen, desto höher werde die staatliche Unterstützung sein. Laut dem Gesetzesentwurf sollen Familien mit einem Einkommen unter 40'000 oder 50'000 Franken die höchsten Beiträge erhalten.

Je nach Variante, welche die Gemeinde wählt, sollen etwa 90 Prozent der Familien von Unterstützung profitieren, wie es hiess. Die Obergrenze könne von den Gemeinden zwischen 120'000 und 160'000 Franken festgelegt werden.

Eltern bezahlen weiterhin grössten Teil selber

Die jährlichen Kosten für den Kanton werden auf bis zu 4,6 Millionen Franken geschätzt. Darin enthalten sind die Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen. Deren Eltern sollen künftig dieselben Tarife bezahlen wie die Eltern von nichtbehinderten Kindern. Mit bis zu 19,5 Millionen Franken würden die Eltern nach wie vor den grössten Teil der Kosten selber tragen.

Der Aufwand der Gemeinden solle auf 11,8 bis 15,5 Millionen Franken ansteigen. Momentan ist die Unterstützung von familienergänzenden Betreuungsangeboten für die Gemeinden noch freiwillig.