Fischerei Solothurner Angelfischer sollen neu Hegearbeit leisten

roch, sda

1.5.2024 - 14:25

Wer im Kanton Solothurn ein Jahrespatent zum Angelfischen haben will, könnte künftig zu Hegearbeiten oder einer Ersatzabgabe verpflichtet werden. (Symbolbild)
Wer im Kanton Solothurn ein Jahrespatent zum Angelfischen haben will, könnte künftig zu Hegearbeiten oder einer Ersatzabgabe verpflichtet werden. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Wer im Kanton Solothurn angeln gehen will, soll künftig auch Hegearbeiten leisten oder eine Ersatzabgabe entrichten. Dies sieht die Solothurner Regierung in ihrem Entwurf zum neuen Fischereigesetz vor, zu dem die Öffentlichkeit bis Ende August Stellung nehmen kann.

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Der Gesetzesvorschlag geht auf einen Auftrag aus den Reihen der Grünen zurück, den der Kantonsrat im Herbst 2022 für erheblich erklärt hatte. Dieser verlangte, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, damit ein Hegebeitrag für Bezüger von Angelfischereipatenten eingeführt werden kann.

Neu sollen Bezüger und Bezügerinnen eines Jahrespatents verpflichtet werden, Hegearbeiten zu leisten. «Als Hegearbeiten gelten Tätigkeiten, die die natürliche Artenvielfalt und den Bestand einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie deren Lebensräume im Kanton Solothurn fördern», teilte die Staatskanzlei am Dienstag zum Start der Vernehmlassung mit.

Zwischen 20 und 100 Franken

Dazu zähle zum Beispiel der Einbau von Totholzstrukturen in Flüssen und Bächen. Damit soll die Gewässerökologie verbessert werden. Fischerinnen und Fischer, die keine Hegearbeiten leisten, sollen künftig eine Ersatzabgabe zwischen 20 und 100 Franken bezahlen. Den genauen Betrag werde die Regierung in einer Verordnung festlegen.

Das Geld wird für die Aufwertung von Lebensräumen und zur Förderung der Solothurner Fischerei eingesetzt, wie es hiess. Der Kanton Solothurn ist nicht der erste Kanton mit einer solchen Abgabe: Im Nachbarkanton Bern bezahlen Angelfischer seit dem Jahr 2020 einen Hegebeitrag von 50 Franken, wenn sie nicht einem Verein angeschlossen sind.

Weiter schaffe das neue Fischereigesetz die Grundlage, vorübergehende Fischerei- und Betretungsverbote anzuordnen. Damit sollen in Notsituationen wie einem Hochwasser oder beim Ausbruch von Seuchen wie der Krebspest Schutzmassnahmen für Fische und andere Wasserlebewesen erlassen werden können.