Regierungsrat SOSolothurner Ersatzrichter sollen von Wohnsitzpflicht befreit werden
roch, sda
29.5.2024 - 15:52
Das Amthaus 1 in Solothurn ist der Sitz des Solothurner Obergerichts. Die Regierung prüft eine Lockerung der Wohnsitzpflicht für Ersatzrichter. (Archivbild)
Keystone
In Solothurn sollen Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter von kantonalen Gerichten in Zukunft auch ausserhalb des Kantons wohnen dürfen. Die Solothurner Regierung ist bereit, einen entsprechenden Vorschlag aus dem Kantonsrat zu prüfen. Aktuell sind nur Personen wählbar, die im Kanton Solothurn Wohnsitz haben und stimmberechtigt sind.
Keystone-SDA, roch, sda
29.05.2024, 15:52
SDA
Die Justizkommission (Juko) des Kantonsrats fordert die Aufhebung der Wohnsitzpflicht bei Ersatzrichterinnen und Ersatzrichtern. In einer Stellungnahme dazu teilte der Regierungsrat mit, er sei bereit, die nötigen Änderungen zu prüfen.
Bei Ausschreibungen für Ersatzrichter-Stellen beim Obergericht, dem Verwaltungsgericht, dem Versicherungsgericht sowie für Ersatzmitglieder von Steuer- und Jugendgericht sowie der Schiedsgerichte in Sozialversicherungen meldeten sich jeweils nur sehr wenige Personen, schrieb die Juko in ihrem Auftrag.
Der Mangel an geeigneten Kandidaturen liesse sich am einfachsten dadurch beheben, dass auch Personen von ausserhalb des Kantons zugelassen würden. Wählbar sind aktuell nur Personen, die im Kanton Solothurn wohnen und stimmberechtigt sind.
Hohe Fluktuation bei Ersatzrichtern
Zudem führten Wohnsitzwechsel von Inhabern solcher Ersatzämter während der Amtsperiode zu einer hohen Fluktuation; weshalb die Justizkommission mehr Wahlgeschäften zu Handen des Kantonsrats vorbereiten müsse.
Der Regierungsrat schreibt in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme, der Kanton Solothurn wolle ein attraktiver Arbeitgeber sein. Die Voraussetzungen für die Wahl von Ersatzrichterinnen und -richtern solle deshalb geprüft und die Wohnsitzpflicht aufgehoben oder zumindest gelockert werden.
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