Coronavirus – SolothurnSolothurner Regierungsrat erhöht Härtefallbeiträge in Corona-Krise
mk, sda
16.2.2021 - 12:37
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen im Kanton Solothurn erhalten neu bis zu 750'000 Franken als nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge. Bisher lag die Höchstgrenze dafür bei 200'000 Franken.
Pro Unternehmen würden maximal 20 Prozent des Jahresumsatzes von 2018 und 2019 ausbezahlt, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Dienstag mit. Somit profitieren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Franken. Der Regierungsrat hat seine Härtefallverordnung entsprechend angepasst.
In der Verordnung steht neu auch, dass Unternehmen bestätigen müssen, dass der Umsatzrückgang zu erheblichen ungedeckten Fixkosten geführt hat. Dazu haben sie beim Kanton eine Fixkostenübersicht einzureichen.
Lohnkosten in der Schweiz
Neu ist zudem, dass die Lohnkosten eines betroffenen Unternehmens überwiegend in der Schweiz anfallen müssen – und nicht mehr im Kanton Solothurn. Der Sitz des Unternehmen muss jedoch weiterhin im Kanton liegen. Damit erkläre sich Solothurn bereit, Härtefallbeiträge und Bürgschaften auch an Zweigniederlassungen in anderen Kantonen auszurichten, schrieb die Staatskanzlei.
Die Einreichung von Gesuchen ist derzeit nicht möglich, weil die Fachstelle Standortförderung ihr Prüfprogramm sowie das Online-Gesuchformular und die Informationen auf der Webseite anpasst. Ab kommendem Freitagmittag können wieder Gesuche eingereicht werden.
Unterstützung für den Kanton
Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Ernst & Young unterstützt ab nächster Woche die Fachstelle Standortförderung bei der Prüfung und Abwicklung von Gesuchen. Mit dieser Zusammenarbeit werde eine möglichst rasche und effiziente Bearbeitung der Gesuche angestrebt, hiess es in der Mitteilung weiter.
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