Coronavirus – Solothurn Solothurner Regierungsrat senkt Umsatzschwelle für Härtefallhilfe

mk, sda

27.4.2021 - 12:17

Im Kanton Solothurn haben Unternehmen neu ab einem Umsatzausfall von mindestens 25 Prozent Zugang zu Unterstützungsmassnahmen. Der Regierungsrat hat die Schwelle von bisher 40 Prozent gesenkt.

Damit ist der Kanton Solothurn grosszügiger als der Bund, der die 40 Prozent als Grenze festlegte. Mit seinem Entscheid setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Kantonsrates um, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Im Kanton Solothurn gilt nun die gleiche Umsatzausfall-Schwelle wie etwa im Aargau.

Einem weiteren Auftrag des Kantonsrates folgt der Regierungsrat mit einem neuen kantonalen Miet- und Pachtzinsbeitrag. Dieser ist für Unternehmen vorgesehen, die von Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 betroffen sind, aber die Voraussetzungen für andere Beiträge im Rahmen der Solothurner Härtefallverordnung nicht erfüllen.

Bedingung für einen Miet- oder Pachtzinsbeitrag ist, dass der Vermieter oder die Verpächterin für eine bestimmte Zeit auf mindestens einen Drittel des monatlichen Miet- oder Pachtzinses verzichtet.

Insgesamt zahlte der Kanton Solothurn bis am Dienstag Härtefallhilfen von gut 33 Millionen Franken aus. Von den 750 Gesuchen wurden rund 420 abschliessend behandelt.

mk, sda