Landrat BL Spielgeld-Affäre im Baselbieter Landrat bewältigt

chhi, sda

19.5.2022 - 15:33

Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) kam im Landrat in Kritik.
Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) kam im Landrat in Kritik.
Keystone

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag die sogenannte «Spielgeld-Affäre» abgeschlossen und den Bericht der eigenen Geschäftsprüfungs-Kommission (GPK) abgesegnet.

Keystone-SDA, chhi, sda

Der Landrat wollte am Donnerstag im Sinne des «Kindswohl» handeln, wie viele sagten. Nach einer emotionalen Debatte nahm der Landrat den GPK-Bericht mit 68 zu 9 Stimmen zur Kenntnis. Nur bei der SVP lehnten einige Landräte den Bericht ab.

Der frühere GPK-Präsident Hanspeter Weibel (SVP) erinnerte daran, dass es sich um einen achjährigen Buben handle, der im Laden ja nur «gefragt» habe, ob er mit dem falschen Geld zahlen könne. Einen Tatvorsatz könne man dem Knaben wohl nicht unterstellen.

Zudem fehlte dem SVP-Landrat im GPK-Bericht das Entschuldigungsschreiben der Regierungsrätin Kathrin Schweizer (SP) an die betroffene Familie. Die GPK hätte genauer abklären müssen, kritisierte der SVP-Landrat. Während seiner Rede verliess ein Grossteil der Landrätinnen und Landräte der SP den Saal.

Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer dankte der GPK für ihre Arbeit.

Vorgeschichte und Untersuchungen

In ihrem Bericht betonte die GPK, das Ziel ihrer Untersuchung sei lediglich die «Feststellung der Plausibilität», nicht aber eine «rechtliche Würdigung».

Anlass war, dass im Mai 2020 zwei Kinder, ein Junge und ein Mädchen, versuchten mit Spielgeld in einem Laden in Diegten BL einzukaufen. Allerdings sei die Bezeichnung Spielgeld «verharmlosend», schrieb die GPK, weil es sich zwar um nachgemachtes Geld handle, das jedoch in Grösse, Farbe und Konsistenz einem echten Euro-Geldschein stark ähnle und deshalb als «Falschgeld» bezeichnet werden müsse.

Wer Falschgeld in Umlauf setze, mache sich strafbar, berief sich die GPK auf die Feststellung in der Administrativuntersuchung, die ein Jurist durchgeführt hatte und von Schweizer in Auftrag gegeben worden war.

Die Verkäuferin in Diegten schaltete die Polizei ein. Die Baselbieter Kantonspolizei ermittelte, und ein Polizist in zivil ging Tage später zur Familie und fotografierte den Jungen. Dabei wurde der Polizist selbst von hinten heimlich fotografiert, und dieses Foto wurde auch in Sozialen Medien verbreitet. Über diese Polizeiaktionen berichteten Medien mehrfach, und sie kritisierten die Unverhältnismässigkeit der Polizei bei diesem «Lausbubenstreich».

Auch die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer musste damals im Landrat darüber Auskunft geben, nachdem die «Basler Zeitung» den Fall publik gemacht hatte. Die Regierungsrätin tönte dabei an, dass es im Laden noch zu einer schwereren kriminellen Tat gekommen sei, was sich nachträglich als falsch herausstellte.

Wörtlich sagte Kathrin Schweizer 2020 im Landrat: «Ganz so harmlos, wie der Vorfall sich darstellt, ist die Situation leider nicht.» Eine Aufsichtsbeschwerde gegen Schweizer wegen ihrer Aussage lehnte der Baselbieter Regierungsrat ab.

Die Staatsanwaltschaft verfolgte kein Verfahren gegen die Leute, die an der Sissacher Fasnacht, das «Falschgeld» in Umlauf gebracht hatten.

Die GPK schloss sich in ihrem Bericht den Ausführungen der Administrativuntersuchung an, dass die Polizei verhältnismässig gehandelt habe. Das Vorgehen der Sicherheitsdirektorin kommentiert die GPK in ihrem Bericht als «unglücklich».

Zudem kritisierte die Kommission die Medien, insbesondere die «Basler Zeitung» und bezeichnete die Berichterstattung als «medialer Hype». Die Angelegenheit hätte einfacher erledigt werden können, hätte sie nicht eine «explosionsartige mediale Aufmerksamkeit» erhalten, schrieb die Kommission.